Öffentlicher Dienst: Einkommensrunde 2016 für Bund und Kommunen
Russ: Arbeitgebern fehlt jeder Wille zum Durchbruch
Nachdem auch die zweite Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen am 12. April 2016 in Potsdam ergebnislos geblieben ist, zeigt sich der dbb-Verhandlungsführer Willi Russ von der Strategie der Arbeitgeber verärgert: „Das vorgelegte ‚Angebot‘ ist völlig unbrauchbar. Den Arbeitgebern fehlt jeder Wille zum Durchbruch. Wir können hier in Potsdam stundenlang die kleinen Schrauben drehen, aber solange die Arbeitgeber denken, bei niedriger Inflation dürften wir eigentlich keine Einkommensforderung stellen, kommen wir einem Abschluss keinen Millimeter näher.“
In einigen strukturellen Fragen, etwa bei der Eingruppierung, hätten die Tarifparteien zwar Annäherungen erreicht, erklärte Russ, „aber bei entscheidenden Themen, wie dem Einkommen oder der unbefristeten Übernahme der Auszubildenden mauern die Arbeitgeber weiter.“
Die dbb-Verhandlungskommission hat entschieden, die bundesweiten Warnstreiks vor der dritten und entscheidenden Verhandlungsrunde auszuweiten. „Die Kolleginnen und Kollegen erwarten zu Recht Respekt und Wertschätzung für ihre Arbeit und keine ‚Scheinangebote‘. In den Betrieben und Ämtern vor Ort werden wir den Druck in den nächsten Tagen also deutlich erhöhen, damit wir in der dritten Runde Ende April noch den Durchbruch schaffen“, so Russ weiter.
Flugblatt Einkommensrunde 2016 / Nr. 11 (PDF)
Hintergrund
Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt knapp zwei Millionen Beschäftigte betroffen: 147.335 Arbeitnehmer des Bundes, 1.241.845 Arbeitnehmer der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 179.595 Beamte und 179.000 Versorgungsempfänger des Bundes, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet/versorgt werden.