Rentenangleichung: Aufs Tempo drücken
„Auch im 27. Jahr nach der Wiedervereinigung und der Rentenanpassung vom Juli 2016 bleibt der aktuelle Rentenwert Ost niedriger als in Westdeutschland und erreicht nur 94,1 Prozent des West-Wertes“, kritisierte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach auf einer Anhörung am 24. Januar 2017 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Berlin.
„Die Menschen in den neuen Bundesländern erwarten eine zügige Anpassung des aktuellen Rentenwerts. Es ist zum Beispiel nicht nachvollziehbar, dass die Leistungen nach dem SGB II bereits seit 1. Juli 2006 in Ost und West identisch sind, während sich die Renten im Osten seit Jahren auf einem niedrigeren Niveau bewegen“, so Silberbach weiter. Zwar begrüßte der dbb Vize, dass der Gesetzentwurf die Anhebung der Renten auf Westniveau in sieben Stufen von 2018 bis 2025 vorsehe, „das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Bundesregierung ihr im Koalitionsvertrag festgelegtes Ziel für die Angleichung um fünf Jahre verfehlt. Hier muss die Regierung aufs Tempo drücken“. Zudem werde die im Zuge der Anhebung des aktuellen Rentenwertes (Ost) vorgesehene parallele Absenkung des Höherwertungsfaktors, der die in den neuen Bundesländern nach wie vor deutlich niedrigeren Löhne und Gehälter bei der Rentenberechnung ausgleichen soll, zu Belastungen der Menschen in Ostdeutschland führen.
Silberbach bemängelte weiter, dass die geplante Angleichung noch nicht allen Rentnerinnen und Rentnern im Osten Deutschlands hinreichend gerecht werde, da eine Reihe von Menschen durch die unzureichende Berücksichtigung von Tatbeständen aus dem DDR-Rentenrecht im bundesdeutschen Rentenrecht besonders benachteiligt wird. Das Gelte unter anderem für Anwartschaften der ehemaligen Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post, Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens, ehemalige Professoren und leitenden Wissenschaftler sowie vor 1992 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR geschiedenen Frauen.
Den vom BMAS ebenfalls zur Diskussion gestellten Entwurf eines Erwerbsminderungsrenten-Leistungsverbesserungsgesetzes begrüßte Silberbach grundsätzlich: „Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner sind dringend nötig, bewegt sich deren durchschnittliche Rente doch im Bereich von Hartz IV. Besser als die jetzt vorgeschlagene stufenweise Verlängerung der Zurechnungszeit wäre jedoch die Abschaffung der Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrenten“.