Verband Bildung und Erziehung (VBE)

Rechtsanspruch auf Ganztagsbildung: Scheitern befürchtet

Der VBE hat davor gewarnt, dass die Gesetzgebung für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbildung scheitern könnte.

Das entsprechende Ganztagsförderungsgesetz wird im Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern beraten, weil es im Bundesrat grundlegende Bedenken gab. Die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses müssen dann erneut im Bundestag (Sondersitzung am 7. September) und Bundesrat (17. September) beraten werden. „Das wird extrem knapp. Nur durch das Ansetzen einer Sondersitzung des Bundestages gibt es überhaupt noch die Chance darauf, eines der größten Koalitionsvorhaben, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbildung, umzusetzen“, erklärte der VBE Bundesvorsitzende Udo Beckmann am 25. Juni 2021 mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl.

Dabei sei bereits im Vorfeld absehbar gewesen, dass der Bundesrat nicht einwilligen würden, so Beckmann. Die heterogene Ausgangslage in den einzelnen Bundesländern führe nämlich dazu, dass diese nicht gleichermaßen von den geplanten Investitionen profitieren würden. Genau davor habe der VBE bereits in einer Stellungnahme zum Gesetz gewarnt. „Das hätte viel früher eingeplant werden müssen. Nun wird es denkbar knapp und ist noch immer nicht ausgeschlossen, dass das Gesetzvorhaben wegen mangelnder Weitsicht scheitert“, so der VBE Chef. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbildung sei ein zentrales Koalitionsvorhaben, das nun unnötig „bis zur letzten Minute wackelt“.

 

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