SachsenRechtsanspruch auf drei Tage Qualifizierungszeit für Beschäftigte
Am 4. Februar 2026 hat der Landtag das Gesetz beschlossen, durch das Beschäftigte einen Anspruch auf Bildungsfreistellung bekommen.
„Bildungsfreistellung bedeutet mehr als berufliche Qualifizierung. Sie stärkt politische Bildung, gesellschaftliches Engagement und persönliche Entwicklung. Genau das macht eine resiliente Demokratie aus“, sagte Nannette Seidler, Vorsitzende des SBB.
Die Einführung von drei Tagen Bildungsfreistellung ist ein bedeutsamer erster Schritt. Damit wird das Prinzip eines Rechtsanspruchs in Sachsen erst verankert. Seidler: „Gleichzeitig bleibt festzuhalten, dass der bundesweite Standard in der Mehrheit der Länder bei fünf Tagen liegt. Insofern ist die aktuelle Regelung ein Zwischenergebnis, der politische Handlungsbedarf besteht weiterhin.“
Als gewerkschaftlicher Dachverband setze sich der SBB seit langem konsequent für einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungszeit ein. Weiterbildung, Qualifizierung und politische Bildung dürften nicht vom Zufall oder vom Entgegenkommen einzelner Arbeitgeber abhängen, sondern brauchten eine verlässliche rechtliche Grundlage. Bildungszeit sei ein zentraler Baustein guter Arbeit, sozialer Teilhabe und einer zukunftsfähigen Arbeitswelt.


