Deutscher Philologenverband (DPhV)Präventionsmaßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt „unterbeforscht“

Die aktuelle Bestandsaufnahme der unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ macht grundlegende Defizite beim Kinder- und Jugendschutz sichtbar. Die Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen gegen problematisches Internetverhalten sind demnach bislang unzureichend erforscht.

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Susanne Lin-Klitzing, Bundesvorsitzende des DPhV sagte dazu am 6. Mai 2026: „In Deutschland ist derzeit nicht gewährleistet, dass Kinder und Jugendliche gut auf die digitale Welt vorbereitet werden.“ 

 

Im schulischen Bereich zeigt sich: Trotz des Engagements vieler Lehrkräfte für Medienbildung und digital unterstützten Unterricht überwiegen die systemischen Grenzen. Empirische Befunde unterstreichen die Problemlage: Laut ICILS-Studie 2023 verfügen rund 40 Prozent der Achtklässlerinnen und Achtklässler lediglich über grundlegende digitale Fähigkeiten. Gleichzeitig zeigt die JIM-Studie 2025 eine deutliche Diskrepanz zwischen Nutzung und Kompetenz: 84 Prozent der Jugendlichen nutzen KI-Anwendungen wie ChatGPT, während nur etwa ein Drittel sich zutraut, komplexere digitale Inhalte wie Deepfakes einzuordnen oder Bildrecherchen kompetent durchzuführen. Auch die Erwartungen der Schülerinnen und Schüler sind klar formuliert: 81 Prozent wünschen sich mehr schulische Unterstützung beim Umgang mit sozialen Medien (Vodafone-Stiftung). Der INSM-Bildungsmonitor 2025 verweist zudem auf erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern beim Stand der Digitalisierung im Bildungsbereich.

 

Lin-Klitzing konstatiert: „Die Defizite sind unübersehbar, aber es reicht eben nicht, nur steigende Anforderungen zu formulieren. Es müssen im schulischen Bereich auch die Voraussetzungen geschaffen werden, damit Lehrkräfte diesen steigenden Anforderungen überhaupt gerecht werden können.“ Vor diesem Hintergrund fordert der DPhV ein stringentes Gesamtkonzept, das zentrale Handlungsfelder verbindlich adressiert:

 

Erstens: In einer professionsbezogenen Lehrkräftebildung muss Medienbildung Bestandteil aller Phasen der Lehrkräfteausbildung sein, vom Studium über den Vorbereitungsdienst bis zur Fortbildung. Während die Anforderungen nicht nur an digitale Kompetenzen, sondern auch an schulische Medienbildung kontinuierlich steigen, wurde jedoch die Lehrkräfteausbildung in den letzten 20 Jahren zunehmend polyvalent gestaltet und der Vorbereitungsdienst gekürzt. „Wer von Lehrkräften erwartet, komplexe digitale Kompetenzen fachlich fundiert und didaktisch reflektiert zu vermitteln, muss die entsprechenden Ausbildungsstrukturen stärken, statt sie zu kürzen“, so Lin-Klitzing. 

 

Zweitens: Der Bericht weist darauf hin, dass Medienbildung häufig in das Unterrichtsfach Informatik „abgeschoben“ werde und dieses Fach die Erwartungen nicht erfülle. Dazu muss man wissen, dass die flächendeckende und verbindliche Einführung des Fachs Informatik als eigenständiges Pflichtfach mit der von der KMK empfohlenen Mindeststundenzahl von sechs Wochenstunden in den Klassen fünf bis zehn in so gut wie keinem Bundesland ermöglicht wurde! Die bildungspolitische Zielvorgabe wird strukturell nicht erfüllt. „Wir brauchen Medienbildung als Querschnittsaufgabe in jedem Fach und wir brauchen Informatikunterricht auf hohem Niveau“, so Lin-Klitzing. 

 

Drittens: Verlässliche strukturelle Rahmen- und Nutzungsbedingungen beispielsweise im Umgang mit KI sind eine von vielen Voraussetzungen für schulische Medienbildung. Der staatliche Zugang zu schulischer KI wurde erst Ende letzten Jahres mit dem „Telli-Angebot“ initiiert. „Lehrkräfte wollen den Wandel zu klug digital unterstütztem Unterricht, umfassender Medienbildung und einem souveränen Umgang mit KI für ihre Schülerinnen und Schüler professionell unterstützen, doch um steigende Anforderungen zu erfüllen, braucht es allem voran die nötigen Voraussetzungen: verbindliche Standards, Zeit für Aus- und Fortbildung sowie funktionierende IT. Aber auch beim Digitalpakt 2.0 zeigt sich der Widerspruch zwischen Wunsch und Wirklichkeit. In der Wirklichkeit will das Bundesfinanzministerium den versprochenen Förderbeginn nun vom 1.1.25 auf den 1.1.26 verlegen. Damit werden ungleiche Bedingungen für eine kluge Digitalisierung an Schulen in den Ländern strukturell fortgeschrieben.“

 

Gemeinsam mit der Kommission wünschen sich Lehrkräfte die von der Expertenkommission geforderte „Struktur und Vernetzung“ für einen umfassenden Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt, in dem schulische Bildung einen wesentlichen Beitrag leisten will. „Die schonungslose Analyse des Ist-Zustands ist die erste notwendige Bedingung dafür. Wir wünschen uns den sehr klaren Blick auf die noch defizitären Bedingungen in der schulischen Bildung. Mehr noch wünschen wir uns, dass es anschließend für klarere Ziele die notwendigen Ressourcen gibt, damit Lehrkräfte ihren Teil zu einem angemessenen Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt leisten können“, appelliert die DPhV-Vorsitzende.

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