BayernPopularklage gegen Beamtenbesoldung

„Wir brauchen Klarheit! Und wir brauchen Beschäftigte, die darauf vertrauen können, dass ihre Besoldung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht.“

dbb aktuell

Das erklärte Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), mit Blick auf die Entscheidung seines Verbandes, Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu erheben. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 hatten allein im staatlichen Bereich über 63.000 Beamtinnen und Beamten selbst schon Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt, um ihre Ansprüche im jeweiligen Einzelfall zu sichern.

„Mit der zusätzlichen Popularklage wollen wir möglichst schnell für Klarheit sorgen und die Betroffenen bei ihren Klagen unterstützen“, so der BBB-Chef. „Der Dienstherr war leider nicht bereit, sich auf Musterverfahren einzulassen. Deshalb muss jetzt jeder Betroffene selbst klagen, um seine Ansprüche zu sichern.“ Der BBB stellt Mustertexte zur Verfügung, um den Beschäftigten das Vorgehen zu erleichtern. Die Popularklage tritt neben diese Verfahren und sorgt für eine verfassungsrechtliche Abklärung.

„63.000 Widersprüche sind Zeichen eines erschreckenden Vertrauensverlustes der Beschäftigten in ihren Dienstherrn“, so Nachtigall. Das Gericht hatte neue Parameter zur Bestimmung der Verfassungsmäßigkeit aufgestellt. Der Freistaat lässt seine Beschäftigten über eine kurze Information auf dem Mitarbeiterportal wissen, dass hier kein Handlungsbedarf besteht.

Aus Sicht des BBB ist das nicht ganz so eindeutig. Zumal das bayerische Recht seit seiner letzten Änderung erstmals vom Alleinverdiener-Prinzip dazu übergegangen ist, ein fiktives Partnereinkommen zu berücksichtigen. Unabhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten wird immer davon ausgegangen, dass der Ehegatte pauschal 13.800 Euro beisteuert, um den Familienunterhalt zu sichern. 

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