Verband Bildung und Erziehung (VBE)
Politik soll endlich für besseren Infektionsschutz an Schulen sorgen
Das Bundesverfassungsgerichtsurteil (BVerfG) hat zuletzt Schulschließungen für zulässig erklärt. Doch dies sei kein Freibrief für die Politik, erinnerte der VBE Bundesvorsitzende Udo Beckmann die Kultusministerkonferenz (KMK).
„Es ist richtig, dass das Bundesverfassungsgericht dem Recht auf Bildung einen hohen Rang eingeräumt hat. Das Urteil beinhaltet aber auch, dass Schulträgern und Ländern auferlegt ist, alles zu tun, dass künftige Schulschließungen ‚grundrechtsschonender‘ umgesetzt werden. Das beinhaltet vor allem, dass bei notwendigen Schulschließungen umfassender digitaler Distanzunterricht sichergestellt werden muss.“ Das bedeute, sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte müssten hinreichend digital ausgestattet und die Lehrkräfte dafür umfassend aus- und fortgebildet werden. Hier seien die Hausaufgaben längst noch nicht gemacht, und die Schulen fühlten sich durch die Länder nach wie vor oft allein gelassen.
Beckmann erklärte weiter: „Auch der VBE ist dafür, Schulen möglichst offen zu halten. Es reicht aber nicht, wenn die KMK-Präsidentin dies als oberste Priorität ständig wiederholt, den Worten aber nicht die notwendigen Taten folgen. Wir müssen nach wie vor feststellen, dass die politisch Verantwortlichen die nun 20 Monate andauernde Pandemie nicht genutzt haben, um alle technischen Möglichkeiten für einen bestmöglichen Infektionsschutz auszuschöpfen. Die Konsequenz ist entgegen aller Beteuerungen der KMK, dass immer mehr Schulen geschlossen werden müssen. In Sachsen ist es inzwischen jede vierte.“