Niedersachsen

Öffentlicher Dienst: Lagebild vorgestellt

Der Niedersächsische Beamtenbund (NBB) und Niedersächsische Richterbund (NRB) haben bei einer gemeinsamen Pressekonferenz auf die angespannte Situation des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen hingewiesen und der Landesregierung konkrete Forderungen unterbreitet.

Der 1. Vorsitzende des NBB Alexander Zimbehl wies darauf hin, dass nach Berechnungen des dbb Landesbundes bis zum Jahr 2026 knapp ein Drittel der aktuell etwa 170.000 Beamtinnen und Beamten in den Ruhestand gehen. Demnach müssten in den kommenden fünf Jahren etwa 45.000 Beamtinnen und Beamte für den öffentlichen Dienst gewonnen werden. Die zu erwartenden Abgänge würden einen erheblichen Verlust von Fachwissen in allen Bereichen und Ressorts bedeuten. Die Voraussetzungen, offene Stellen mit geeigneten Nachwuchskräften umgehend nach zu besetzen, stehen laut Zimbehl und NRB Chef Frank Bornemann derzeit allerdings denkbar schlecht.

Einer der Gründe dafür ist die Besoldung in Niedersachsen, wie der 2. Vorsitzende des NBB Peter Specke erklärte. Besonders eklatant sei die Situation in den unteren und mittleren Einkommensbereichen, insbesondere den Besoldungsgruppen zwischen A 6 und A 11. Hier nehme Niedersachsen im Bund-Länder-Vergleich nahezu durchgängig einen der hintersten Plätze ein. Grund dafür sei die Besoldungsentwicklung der vergangenen Jahre, insbesondere bedingt durch den Wegfall des Urlaubs- und des Weihnachtsgeldes sowie zwei Nullrunden.

Die Gewerkschaftsvertreter waren sich einig, dass sich diese Situation so schnell wie möglich ändern müsse – insbesondere, wenn Niedersachsen angesichts einer insgesamt guten finanziellen Situation den Anschluss an andere Bundesländer nicht endgültig verlieren wolle. Schon jetzt sei festzustellen, dass viele junge Menschen sich für andere Arbeitgeber entscheiden.

Mit Blick auf die zunehmende Respektlosigkeit und sogar Gewalttätigkeit gegenüber den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes fordern NBB und NRB zudem konkrete Maßnahmen von der Landespolitik, wie sie auch der dbb auf Bundeseben bereits erhoben hatte. Erstens müsse die Situation in den Dienststellen deutlich und nachhaltig zum Schutze der Beschäftigten verbessert werden (etwa Zugangskontrollen, Alarmsysteme, Notfallpläne). Zweitens bedürfe es einer konsequenten Strafverfolgung (Straftaten gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sollten beispielweise grundsätzlich nicht aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt werden). Drittens solle ein landes- oder bundesweites Melderegister für die Begehung derartiger Straftaten eingeführt werden.

 

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