Öffentlicher Dienst in Brandenburg: Abkehr von der Sparpolitik

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Brandenburg werden künftig bessergestellt. Nach monatelangen Verhandlungen haben sich Gewerkschaften und Landesregierung am 22. November 2017 auf ein Maßnahmenpaket geeinigt.

Für den dbb nahm der stellvertretende Bundesvorsitzende und Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer am 28. November 2017 an der Vorstellung der Ergebnisse mit Ministerpräsident Dietmar Woidke in der Brandenburgischen Staatskanzlei in Potsdam teil.

„Eine zu lange Zeit hat die Politik im öffentlichen Dienst nur einen Steinbruch gesehen, in dem man sich bedient, wenn man Sparziele erreichen will. Die Einigung zwischen Landesregierung und Gewerkschaften steht für eine Abkehr von dieser falschen Sparpolitik“, sagte Geyer. „Gemeinsam haben die Sozial- und Tarifpartner nach Lösungen gesucht, die Attraktivität der Landesverwaltung zu erhöhen und der guten Arbeit der Lehrkräfte oder bei Polizei und Justiz im Lande Rechnung zu tragen.“ Der dbb Tarifchef bezeichnete den Abschluss als „wichtigen Schritt, dem noch viele weitere mutige und finanziell aufwändige folgen müssen, um den öffentlichen Dienst Brandenburgs langfristig zukunftsfest zu machen“.

Unter anderem sieht die Einigung vor, die Anzahl befristeter Arbeitsverhältnisse deutlich zu reduzieren. Ab dem 1. Januar 2019 werden für die organisatorische Umsetzung der Digitalisierung ferner 50 Vollzeitstellen zur Verfügung gestellt. Zudem sollen Leitlinien entwickelt werden, um die Attraktivität der Landesverwaltung und die Fachkräftegewinnung und -bindung nachhaltig zu sichern. Der Tarifvertrag Umbau (TV Umbau) wurde um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2020 verlängert (TV Umbau II). Damit bleiben betriebsbedingte Kündigungen im Zusammenhang mit Verwaltungsmodernisierungsmaßnahmen weiterhin ausgeschlossen.

Zur Gleichstellung der Lehrkräfte in Brandenburg werden die Eingangsämter ab 1. Januar 2019 angehoben. Das betrifft vor allem Lehrkräfte für die Primarstufe sowie Lehrkräfte mit einer Befähigung nach Recht der ehemaligen DDR. Tarifbeschäftigte Lehrkräfte steigen entsprechend in die jeweiligen Entgeltgruppen auf. Anhebungen der Eingangsämter sind ab 1. Januar 2019 auch für den mittleren Vollzugsdienst bei Polizei und Justiz vereinbart worden.

 

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