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Notlagen-Tarifverhandlungen

Arbeitsplätze an Flughäfen dauerhaft sichern

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat die Gewerkschaften zu Tarifverhandlungen über einen Notlagen-Tarifvertrag für die Flughäfen aufgefordert. Hintergrund ist der deutliche Einbruch der Passagierzahlen aufgrund der Corona-Pandemie, der an den Flughäfen zu großen finanziellen Schwierigkeiten führt.

Im Rahmen der Tarifeinigung mit den Kommunen am 25. Oktober 2020 haben die Gewerkschaften mit der Arbeitgeberseite vereinbart, unmittelbar im Anschluss an die Einkommensrunde über einen Notlagentarifvertrag mit zeitlich befristeten Absenkungen der Personalkosten für die Flughäfen zu verhandeln. Im Gegenzug werden betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Wenn ein Flughafen den Notlagentarifvertrag nicht anwendet, werden an diesem Standort auch keine Absenkungen stattfinden.

Volker Geyer, dbb Tarifchef und Verhandlungsführer, erklärte: „Wir haben als Gewerkschaften eine Verantwortung gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen an den Flughäfen. Daher haben wir uns bereit erklärt, über einen Notlagentarifvertrag zu verhandeln. Ein solcher Vertrag ist für uns aber nur in engen Grenzen denkbar. Er muss auf die Sondersituation der Corona-Pandemie beschränkt sein. Betriebsbedingte Kündigungen sind dann zwingend auszuschließen. Mögliche Abweichungen vom TVöD müssen im Umfang und in der Laufzeit begrenzt sein.“

 

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