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Die neue Besoldungstabelle für Sachsen ab 1. August 2023 ist da. Der Freistaat Sachsen hat mit dem im Juli veröffentlichtem Vierten Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (4. DRÄndG) die Tarifeinigung von November 2021 sowie die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17) umgesetzt. Dazu wurden unter anderem die Bezüge der Beamtinnen und Beamten entsprechend der Tarifeinigung von November 2021 um 2,8 Prozent angepasst (Anwärter erhalten eine Erhöhung um 50 Euro), die Besoldungsgruppe A 4 gestrichen sowie der Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind erhöht. Die neue Besoldungstabelle für Sachsen, gültig ab 1. August 2023, ist auf der Internetseite des dbb veröffentlicht.