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Weitere Kurzmeldungen.

Die Landesregierung NRW hat am 26. Januar 2021 beschlossen, dass der Sonderurlaub für das Jahr 2021 aufgrund der immer noch währenden Corona-Pandemie zur Betreuung von Kindern ausgeweitet wird. Damit kommt sie der Forderung des DBB NRW nach, der bereits Anfang Januar einen Gleichklang zur Regelung auf Bundesebene gefordert hatte. Nunmehr können Beamtinnen und Beamte in NRW pro Kind bis zu 20, insgesamt jedoch maximal 45 Sonderurlaubstage pro Jahr geltend machen. Für Alleinerziehende erhöht sich die Zahl auf bis zu 40 Sonderurlaubstage pro Kind und maximal 90 Sonderurlaubstage im Jahr.

Der Vorstand des DBB NRW hat sich am 20. Januar 2021 zu einem Antrittsbesuch mit den beiden neuen Vorsitzenden der Landtagsfraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN, Verena Schäffer und Josefine Paul, getroffen. Bei dem digitalen Gespräch ging es um Homeoffice und die beiden Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung und ihre Auswirkungen auf die Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen.

Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) und die BDZ Jugend hatten für die Durchführung der anstehenden Zwischenprüfungen im mittleren und gehobenen Zolldienst erhöhte Corona-Schutzmaßnahmen gefordert. Nach Gesprächen mit Vertretern der Verwaltung hat die Direktion IX am 22. Januar 2021 die Durchführung der Zwischenprüfung als sogenannte Kofferklausuren beschlossen. Demnach werden die Prüfungen von zuhause geschrieben, um dem Infektionsschutz Rechnung zu tragen.

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft (BPolG) hat am 22. Januar 2021 verlangt, die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig zu machen. Der Vorsitzende der BPolG sowie stellvertretende DPolG Bundesvorsitzende Heiko Teggatz: „In Absprache mit der CSU im Bundestag fordern wir, die Polizeizulage ruhegehaltsfähig zu machen. Unsere Kolleginnen und Kollegen setzen sich ihr ganzes Leben für die Sicherheit in Deutschland ein und sollen das im Alter auch berücksichtigt bekommen.“

 

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