TV-N
Nahverkehr: Übernahme der TVöD-Ergebnisse
Mehrere landesbezirkliche Tarifverträge für den kommunalen Nahverkehr (TV-N) sind an die Entgeltentwicklung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) angekoppelt.
Steigen die Werte im TVöD, steigen auch die Entgelttabellen in den entsprechenden TV-N. Das betrifft unter anderem auch Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz. Durch die Kombination des Sockelbetrags von 200 Euro und der anschließenden prozentualen Erhöhung steigen die Entgelte zum 1. März 2024 im Bereich des Fahrpersonals überproportional. Das Geld kommt besonders in den unteren Einkommensgruppen an.
Fahrdienst im Fokus
Schaut man sich die einzelnen TV-N genauer an, kommt man aufgrund der unterschiedlichen Ausgangswerte auf folgende prozentuale Erhöhungen im Fahrdienst:
- In Hessen steigt die Entgeltgruppe 4 zwischen 13,96 Prozent in der Erfahrungsstufe 1 und 12,68 Prozent in der Endstufe.
- Die Erhöhungen der Entgeltgruppe 5 in Nordrhein-Westfalen bewegen sich zwischen 13,47 Prozent und 11,85 Prozent.
- Ähnliche Werte hat Rheinland-Pfalz. Hier liegt die Spanne zwischen 13,40 Prozent und 12,35 Prozent.
Das sind die höchsten Tariferhöhungen der letzten Jahre. Die Arbeitgebenden haben auf Druck und Argumente des dbb reagiert, denn Fahrpersonal wächst nicht auf Bäumen.
Inflationsausgleich
Genau wie im TVöD gibt es in allen drei Bundesländern einen einmaligen Inflationsausgleich in Höhe von 1.240 Euro und von jeweils 220 Euro monatlich in der Zeit von Juli 2023 bis Februar 2024. Das Geld wird steuer- und sozialabgabenfrei gezahlt und kommt daher brutto wie netto bei den Mitgliedern der dbb Fachgewerkschaften an.