Baden-WürttembergNach Urteil aus Karlsruhe: Verbescheidung von Widersprüchen ausgesetzt

Es ist ein erster Erfolg für den BBW: Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat die Verbescheidung der Widersprüche zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungs-Änderungsgesetz 2024/2025 mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres ausgesetzt.

dbb aktuell

Die Behörde reagierte damit auf die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Besoldung Berliner Landesbeamtinnen und -beamten und die mit diesem Urteil einhergehenden Forderungen des BBW. Das Ministerium stoppte nicht nur die Verbescheidung der Widersprüche, sondern sagte auch eine Überprüfung möglicher Auswirkungen der BVerfG-Entscheidung auf das Besoldungsrecht in Baden-Württemberg zu.

 

Das Bundesverfassungsgericht hatte, mit dem am 19. November 2025 veröffentlichten Beschluss vom 17. September 2025 die Besoldung der Berliner Landesbeamtinnen und Landesbeamten im Zeitraum 2008 bis 2020 weitgehend für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Seiner Entscheidung hat das Gericht fortentwickelte Prüfkriterien zugrunde gelegt.

 

Das Beschluss selbst und die zugrunde gelegten fortentwickelten Prüfkriterien waren Anlass für den BBW die Landesregierung und das Finanzministerium aufzufordern, vor diesem Hintergrund die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg zu überprüfen und den Erlass von Widerspruchsbescheiden umgehend zu stoppen. Schließlich gelten „die weiterentwickelten Prüfkriterien nicht nur für Berlin, sondern für alle Bundesländer“, erklärte dazu BBW-Chef Kai Rosenberger.

 

Die Reaktion des Finanzministeriums ließ nicht lange auf sich warten: Da es sich bei dem jüngsten BVerfG-Beschluss zur Besoldung im Land Berlin um „einen Grundsatzbeschluss“ handele, „der unter vielen Gesichtspunkten eine Fortentwicklung und teilweise deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung darstelle“, werde das Finanzministerium den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Detail prüfen und analysieren, teilte die Behörde wenige Tage nach der Veröffentlichung der Entscheidung mit. Da dies aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht teilweise neu geschaffenen komplexen Maßstäbe voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen werde, könne „die Frage, ob und gegebenenfalls welche Auswirkungen sich auf das Besoldungsrecht in Baden-Württemberg ergeben könnten“, erst nach eingehender Prüfung beantwortet werden.

 

Im Vorfeld des jüngsten BVerfG-Beschlusses und noch weiterer ausstehende Entscheidungen zur Beamtenbesoldung hatte der BBW immer wieder davor gewarnt, mit abweisenden Widerspruchsbescheiden Beamtinnen und Beamte in die Klage zu treiben oder zu hoffen, dass diese angesichts des Kostenrisikos davon absehen, um auf diese Art und Weise für das Land Haushaltsrisiken zu senken.

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