Schleswig-HolsteinMitbestimmungsgesetz: Digitale Abläufe lösen nicht alle Probleme
Das „Gesetz zur Digitalisierung des Mitbestimmungsgesetzes“ ist in Kraft getreten. Im Zuge des vorgeschalteten Beteiligungsverfahrens konnte der dbb sh unter Einbindung seiner Fachgewerkschaften zu einer positiven Weiterentwicklung des Gesetzes und damit der Arbeitsgrundlage für die Personalräte beitragen.
Allerdings hatten die Landesregierung und der Gesetzgeber kein Interesse an weiteren Vereinfachungen, zum Beispiel bei Wahlen. Im Mittelpunkt der Änderungen steht die Digitalisierung von Abläufen.
Einige wichtige Eckpunkte sind:
Personalratssitzungen können künftig auch digital (mittels Video- oder Audiokonferenz) durchgeführt werden. Bislang gab es nur eine Übergangslösung. Zulässig ist auch eine „hybride“ Durchführung, bei der die Teilnehmenden teils physisch anwesend und teils zugeschaltet sind. Der Regelfall bleibt aber die Durchführung in Präsenz. Die Nutzung der Alternativen erfordert eine Beschlussfassung des Personalrates oder eine Regelung in der Geschäftsordnung.
Eine digitale oder hybride Durchführung kommt auch in Betracht für JAV-Sitzungen, Sprechstunden, Verhandlungen der Einigungsstelle sowie – im Einvernehmen mit der Dienststellenleitung – für Personalversammlungen und Monatsgespräche.
Die Dienststelle hat die Kosten der Personalratsarbeit auch zu übernehmen, wenn sie einen Digitalisierungsbezug aufweisen. Das betrifft sowohl die Ausstattung mit erforderlicher, in der Dienststelle üblicherweise genutzten Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Technik) als auch Fortbildungen im Kontext der Digitalisierung.
Für Bekanntmachungen sind dem Personalrat nicht nur in allen Dienststellen Aushangflächen zur Verfügung zu stellen, sondern künftig auch die in der Dienststelle üblicherweise genutzte IuK-Technik.
Informationsansprüche des Personalrates sollen möglichst in digitaler Form bzw. durch ein Leserecht für Dateisysteme umgesetzt werden.
In diversen Fällen wird die „Schriftform“ durch die E-Mail ermöglichende „Textform“ ersetzt, auch bei Erklärungen in Mitbestimmungsverfahren.
Auch Abläufe im Zusammenhang mit Personalratswahlen werden künftig digitale Abläufe ermöglichen.
Details wird der dbb sh im Rahmen von Seminaren vermitteln. Eine neue MBG-Broschüre wird aktuell vorbereitet. Aber auch die politische Arbeit wird fortgesetzt, denn nicht alle Praxisprobleme sind gelöst.


