Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ

Meldeverordnung soll FIU entlasten

Der BDZ hat Stellung zum Entwurf einer Meldeverordnung genommen, den das Bundesfinanzministerium (BMF) vorgelegt hat, um Form und Inhalt von Geldwäscheverdachtsmeldungen zu standardisieren. Ein überfälliger Schritt, der die Kolleginnen und Kollegen bei der Financial Intelligence Unit (FIU) spürbar entlasten und die Analysearbeit effektiver machen soll.

dbb aktuell

Es ist ein Erfolg, auf den der BDZ lange hingearbeitet hat: Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im April den entsprechenden Verordnungsentwurf zur Verbändebeteiligung vorgelegt. Damit wird eine zentrale BDZ-Forderung aufgegriffen, endlich bundeseinheitliche und verbindliche Standards für die Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen zu schaffen. Jahrelang hat der BDZ auf die Notwendigkeit solcher klaren Regeln hingewiesen, um die Arbeit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) effektiver zu gestalten und vor allem die enorm belasteten Kolleginnen und Kollegen dort zu unterstützen.

Die FIU sieht sich seit Jahren mit einer Flut an Verdachtsmeldungen konfrontiert. Gleichzeitig war die Qualität dieser Meldungen oft sehr unterschiedlich. Fehlende Angaben und unstrukturierte Informationen sorgen für erheblichen manuellen Aufwand bei der Sichtung und Vorprüfung. Wertvolle Ressourcen der Analystinnen und Analysten werden gebunden, bevor die eigentliche Kernaufgabe – die operative Analyse zur Aufdeckung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – überhaupt beginnen kann. Dieser Zustand ist nicht nur ineffizient, sondern stellte auch eine massive Dauerbelastung für die Beschäftigten dar. Der BDZ hat immer wieder betont: Unsere Kolleginnen und Kollegen bei der FIU brauchen bessere Rahmenbedingungen, um ihre wichtige Arbeit im Kampf gegen Finanzkriminalität leisten zu können!

Die neue Verordnung setzt genau hier an. Sie definiert im Rahmen der elektronischen Übermittlung über das IT-System goAML Mindest- bzw. Pflichtangaben für verschiedene Melde-szenarien – von allgemeinen Daten über Transaktionsdetails bis hin zu spezifischen Anforderungen, beispielsweise für Immobilien. Entscheidend ist auch die Vorgabe, dass Anlagen künftig in automatisiert auswertbaren oder elektronisch durchsuchbaren Formaten übermittelt werden müssen. Dies verspricht eine erhebliche Arbeitserleichterung und ermöglicht erst eine effiziente, IT-gestützte Auswertung großer Datenmengen; vorausgesetzt, die Systeme der FIU werden entsprechend angepasst.

Die Standardisierung ist ein wichtiger Schritt, um die FIU von unnötigem Ballast zu befreien und ihre Analysefähigkeit zu stärken. Gleichwohl steckt der Teufel bekanntlich im Detail, und eine gut gemeinte Verordnung muss auch praxistauglich sein. Die BDZ-Stellungnahme enthält daher auch konkrete Anregungen: Verbindlichkeit stärken, Datenqualität sichern, technische Umsetzung vorantreiben.

 

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