- Zeigen, wo es lang geht: Immer mehr Frauen übernehmen Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden.
Gleichstellungsindex
Mehr Frauen in Führungspositionen im Bundesdienst – Aufwärtstrend weiter fortsetzen
Es geht aufwärts für weibliche Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes. Das zeigen die Ergebnisse des ersten Gleichstellungsindexes für die obersten Bundesbehörden, der am 7. Juli 2016 in Berlin von der Bundesregierung vorgestellt wurde.
Danach war zum 30. Juni 2015 in den obersten Bundesbehörden fast jede dritte Führungsposition ab Referatsleitung aufwärts weiblich besetzt. Das bedeutet einen Anstieg des Frauenanteils in Führung seit 2011 (27 Prozent) um knapp sechs Prozent (32,6 Prozent). Der dbb und die dbb bundesfrauenvertretung begrüßen die positive Entwicklung, sehen aber weiterhin Handlungsbedarf.
„Wir sind noch längst nicht am Ziel aber wir sind auf dem richtigen Weg. Dass jetzt rund ein Drittel der Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden mit Frauen besetzt sind, ist sehr ermutigend und hat hoffentlich Signalwirkung für die Beseitigung der weiterhin bestehenden strukturellen und sozialen Aufstiegshindernisse für Frauen. Besonderes Augenmerk müssen wir dabei auf die Spitzenpositionen legen, denn es gilt immer noch: Je höher ein Amt, desto niedriger der Frauenanteil“, kommentierte Klaus Dauderstädt, dbb Bundesvorsitzender, die Ergebnisse des Gleichstellungsindexes.
Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, sieht den von Bundesfrauenministerin Schwesig eingeschlagenen Gleichstellungskurs mitverantwortlich für die positive Entwicklung des Frauenanteils in Führungsfunktionen. „Dieser Aufwärtstrend muss jetzt verstetigt werden. Ziel muss die paritätische Besetzung auf allen Leitungsebenen sein.“ Auch der Ansatz, neue Führungsmodelle in der Statistik aufzuzeigen sei fortschrittlich. „Der Index gibt wieder, was wir seit vielen Jahren bemängeln: Der hohe Frauenanteil bei Teilzeitbeschäftigung trägt zur niedrigen Frauenquote bei Leitungsfunktionen bei. Dieser Einsicht müssen jetzt Taten folgen. Das heißt, Teilzeit muss als Normalarbeitsverhältnis anerkannt werden. Die Arbeitsleistung, nicht die geleistete Arbeitszeit muss entscheidendes Kriterium für eine Beförderung in ein Führungsamt sein.“
Nachdrücklich appellierte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung an die Landesregierungen, das statistische Instrument zu übernehmen: „Der Gleichstellungsindex ist ein wichtiges Mittel, um die Wirkung von Gleichstellungsmaßnahmen im öffentlichen Bundesdienst in ihrer Wirkung zu überprüfen. Auch die Landesverwaltungen können von einer solchen Statistik nur profitieren, um Fortschritte, aber auch Defizite bei der Gleichstellung sichtbar zu machen“, so Wildfeuer.
Zentrale Ergebnisse des Gleichstellungsindexes (Stand 30. Juni 2015):
- 32, 6 Prozent der Führungspositionen (ab Referatsleitung aufwärts) sind weiblich besetzt
- In neun der insgesamt 22 obersten Bundesbehörden liegt der Frauenanteil in Führungspositionen unter dem Durchschnitt. Das Schlusslicht bilden der Bundesrechnungshof (18 %) und das Bundesministerium der Finanzen (19 Prozent).
- Die meisten weiblichen Führungskräfte arbeiten im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (55 Prozent). Eine exakt paritätische Verteilung weisen das Bundesverfassungsgericht und das Sekretariat des Bundesrats auf.
- Der Anteil an Referatsleiterinnen beträgt 35 Prozent, lediglich 23 Prozent der Unterabteilungen, 25 Prozent der Abteilungsleitungen (einschließlich Direktorinnen und Direktoren) und 18 Prozent der Staatssekretärsposten sind in weiblicher Hand.
- 16 Prozent der Beschäftigten im höheren Dienst der Bundesbehörden sind in Teilzeit beschäftigt. Davon sind 81 Prozent Frauen.
- Lediglich 7 Prozent der mit einer Leitungsfunktion betrauten Beschäftigten sind in Teilzeit tätig. Die Mehrheit von ihnen (76 Prozent) ist weiblich.
- Auf Referatsleitungsebene wählten 19 Prozent der Frauen eine Teilzeitstelle (Männer: 3 Prozent), auf der Ebene der Unterabteilungsleitungen waren es nur 11 Prozent (Männer: 2 Prozent). In den darüber liegenden Führungsebenen entschieden sich weder Frauen noch Männer für Teilzeit.
Der Gleichstellungsindex misst regelmäßig die Umsetzungserfolge einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern vor allem an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden. Dazu zählen neben den Bundesministerien unter anderem auch das Bundesverfassungsgericht, das Bundespräsidialamt und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung sowie die Zentrale der Deutschen Bundesbank. Erstellt wird der Index jährlich vom Statistischen Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen. Der Gleichstellungsindex geht auf das neue Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG) vom 24. April 2015 (BGBl. I S. 642, 643) zurück.