Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG
Prävention und medizinische Rehabilitation stärken
Einen höheren Stellenwert von Prävention und medizinischer Rehabilitation in jedem Alter hat der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Horst Günther Klitzing gefordert.
Die Stärkung des Grundsatzes „Rehabilitation vor Pflege“, die mit dem Entwurf eines Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) in der gesetzlichen Krankenversicherung angestrebt werde, bewerte die dbb bundesseniorenvertretung grundsätzlich positiv. Allerdings dürfe dies nicht auf die geriatrische Rehabilitation zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit beschränkt werden, so Klitzing am 4. September 2019 in Berlin. Da das Risiko der Pflegebedürftigkeit mit dem Alter zunehme, solle die vierjährige Mindestwartezeit auf eine erneute Reha-Maßnahme nicht nur bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren entfallen, sondern auch bei Versicherten, die das 75. Lebensjahr überschritten haben: „Wir alle wissen, dass Rehabilitation und Prävention Pflegebedürftigkeit vermeiden oder zumindest hinauszögern können. Daher ist die Mindestwartezeit kontraproduktiv.“
Die Absicht des Gesetzgebers, Fehlanreize und Leistungsmissbrauch insbesondere bei der außerklinischen Intensivpflege zu verhindern, sei zwar nachvollziehbar. Dennoch sollten die Bedürfnisse von Patienten, die auf Intensivpflege angewiesen seien, nicht außer Acht gelassen werden. „Die Rückkehr in die häusliche Umgebung ist oftmals für die Gesundung förderlich,“ stellte der Chef des dbb Senioren fest. Daher dürfe die außerklinische Intensivpflege zu Hause weder auf wenige Ausnahmefälle beschränkt werden, noch zu Lasten der Angehörigen gehen: „Patientensicherheit und Versorgungsqualität müssen durch gut qualifiziertes Fachpersonal und dessen angemessene Vergütung gewährleistet werden“, betonte Klitzing.