Schleswig-Holstein
Landesregierung will Tarifergebnis nicht voll auf Versorgung übertragen
Nach dem Willen der Landesregierung sollen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nicht vollumfänglich von der Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder profitieren. Das wurde am 2. Dezember 2021 in einem kontroversen Gespräch des dbb Landesbundes mit Finanzministerin Monika Heinold und dem Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter deutlich.
Die Tarifeinigung sieht vor, dass den Beschäftigten zunächst eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro ausgezahlt wird und dass die Entgelte dann ab Dezember 2022 um 2,8 Prozent steigen. Mit der Landesregierung wurde im Vorwege eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Besoldung und Versorgung vereinbart. Das will die Landesregierung den aktiven Beamtinnen und Beamten auch zubilligen. Die Versorgungsempfänger sollen dagegen lediglich von der linearen Anpassung ab Dezember 2022 profitieren.
Aus Sicht des dbb schleswig-holstein sei dies ein fatales Signal an die Betroffenen, die fast ausnahmslos ihr gesamtes Berufsleben für funktionierende öffentliche Dienstleistungen standen und jetzt wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger unter hohen Inflationsraten litten. „Der Landtag sollte sich gut überlegen, ob er diese politisch gewollte Klatsche wirklich absegnet“, so der dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp.
Das Vorhaben soll damit begründet werden, dass die Corona-Sonderzahlung ganz bewusst nur für aktive Tarifbeschäftigte zum Ausgleich für coronabedingte Belastungen gezahlt wird. Folglich könne sie auch nur auf aktive Beamtinnen und Beamte übertragen werden. Das sieht der dbb sh anders: Dass die Tarifeinigung nur für aktive Beschäftigte gilt, ist logisch – das betrifft letztendlich auch die lineare Anpassung. Eine wirkungsgleiche Übertragung bedeutet, dass sowohl die lineare Anpassung als auch die ergänzende Zahlung zu berücksichtigen sind – letztere für die Pensionäre als steuerpflichtige Einmalzahlung.
Selbst wenn man der Sichtweise der Landesregierung folgen würde, sei es durchaus möglich, die Pensionäre trotzdem an der Einkommensentwicklung teilhaben zu lassen – eben durch eine separate Einmalzahlung, die sich an der Corona-Sonderzahlung für die aktiven Kolleginnen und Kollegen orientiert. Wenn dies verweigert werde, bedeute das nichts Anderes als dass mit einer konstruierten Argumentation eine weitere Möglichkeit geschaffen werde, die öffentlichen Kassen zu entlasten – auf dem Rücken der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Es bleibe zu hoffen, hieß es beim dbb Landesbund, dass der Landtag dieses Foulspiel erkennt und für eine Korrektur sorgt.