Einigung erzielt

Landesbetrieb Forst Brandenburg: Neuer Tarifvertrag zur Restrukturierung steht

Die dbb Verhandlungskommission konnte mit der Landesregierung Brandenburg einen Tarifvertrag zur sozialverträglichen Restrukturierung des Landesbetriebs Forst Brandenburg (TV-Restrukturierung LFB) abschließen.

Arbeitnehmende

Dieser baut auf dem TV Umbau II auf; enthält jedoch viele forstspezifischen Regelungen. Darüber hinaus wurde ein umfassendes Paket zur Erhöhung der Attraktivität des LFB geschnürt.

Schwerpunkte des TV-Restrukturierung LFB

  • Umbaubetroffen sind alle Beschäftigten des LFB, die am 1. Januar 2023 in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen und deren Arbeitsplatz ganz oder teilweise wegfällt.
  • Prüfung der Weiterbeschäftigung bei Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes muss in bestimmter, sozialverträglicher Reihenfolge erfolgen.
  • Keine betriebsbedingten Beendigungskündigungen bis 30. Juni 2025.
  • Mobilitätsprämien für TV-L- und TV-Forst-Beschäftigte bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen.
  • Sinngemäße Übertragung der im Tarifvertrag getroffenen Regelungen auf die Beamtinnen und Beamten des LFB.
  • Laufzeit des TV-Restrukturierung LFB bis 30. Juni 2025.

Weitere Verhandlungserfolge

  • Die Regelungen zur Altersteilzeitarbeit (TV ATZ-F BB) sowie die Richtlinie zur Förderung der Inanspruchnahme der Altersteilzeitarbeit wird für die TV-Forst-Beschäftigten um zwei Jahre verlängert. Das Altersteilzeitarbeitsverhältnis muss spätestens am 1. Januar 2025 beginnen.
  • Verlängerung der Richtlinie zur Übernahme von Ausgleichsbeiträgen zur Abwendung von Rentenabschlägen für TV-L- und TV-Forst-Beschäftigte.
  • Gestellung von Motorsägen, Betriebsmitteln und Hauungswerkzeugen schrittweise bis 31. Dezember 2025.
  • Flächendeckende Einführung eines Forstbetriebshofmodells bis Ende 2025. Hierfür werden den Beschäftigten an einem Treffpunkt Betriebsfahrzeuge, Geräte, Werkzeuge und Material sowie sanitäre Einrichtungen zur Verfügung gestellt.
  • Grundsätze zur Stellenbesetzung nach der Einnahme der Zielstruktur sollen bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 entwickelt werden.
  • Ab dem zweiten Quartal 2024 werden Gespräche über ein Personalentwicklungskonzept geführt. Einzelne Personalentwicklungsmaßnahmen (beispielsweise Qualifizierungen) können bis zur Vereinbarung eines Konzepts jedoch bereits vorab eingeführt und umgesetzt werden.
  • Bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 werden die Voraussetzungen für die Wiedereinführung der Vorbereitungsdienste für den gehobenen und höheren Forstdienst geschaffen. Der dbb fordert zusätzlich die Verbeamtung im gehobenen und im höheren Dienst.
  • Nach Abschluss des Zuordnungsverfahrens zur Einnahme der Zielstruktur wird der LFB seine Einstellungspotenziale ausschöpfen. Sofern geeignete Stellen zur Verfügung stehen, soll die Übernahme von Auszubildenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erfolgen.
  • Im Abschlussjahr 2023 wird den Auszubildenden zum/zur Forstwirt/in, die ihre Ausbildung mindestens mit der Abschlussnote 3,0 beenden, frühzeitig ein befristetes Übernahmeangebot unterbreitet.

Wie es weitergeht

Die Tarifeinigung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sowie der Tarifvertragsparteien im Rahmen der bis zum 20. Dezember 2022 vereinbarten Erklärungsfrist. Im Anschluss daran kann der TV-Restrukturierung LFB zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Neben umfassenden Regelungen zur sozialen Absicherung der Beschäftigten, konnte mit diesem erfolgreichen Tarifabschluss, die Attraktivität des LFB als Arbeitgeber deutlich erhöht werden.

 

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