• Maik Wagner

Kritik an atypischer Beschäftigung im öffentlichen Dienst

Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Maik Wagner, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS), kritisiert atypische Beschäftigung im öffentlichen Dienst. In der Verwaltung und besonders im Lehrberuf gebe es eindeutig zu viele befristete Arbeitsverträge.

„Zudem besteht für diese Befristungen häufig keine nachvollziehbare Begründung", verwies Wagner auf eine aktuelle europapolitische Stellungnahme des dbb, die diese Missstände thematisiert. "Für die Kolleginnen und Kollegen bedeutet dies große Unsicherheit. Der Staat sollte aber als Arbeitgeber Vorbild sein.“

Im Fokus steht laut Wagner die auf lange Sicht prekäre Lage von Soloselbstständigen und Menschen, die in die Scheinselbstständigkeit gedrängt werden. "Aus unserer Sicht führen aber auch sachgrundlose Befristungen und Kettenbefristungen langfristig zu ähnlichen Problemen, denn alle Formen dieser atypischen Beschäftigung führen beispielsweise nicht zu ausreichender Altersvorsorge und erschweren die Lebensplanung“, so der stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb, der sich an einer Konsultation der Europäischen Kommission zur Frage des Zugangs zum Sozialschutz beteiligte. Die Kommission erwägt durch europäische Mindeststandards sozialpolitische Lücken zu schließen.

Der dbb befürwortet in seiner Stellungnahme Flexibilität, wo sie einvernehmlich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geregelt sei. Lebensphasenorientierten, individuellen Bedürfnissen der Beschäftigten sei Rechnung zu tragen. Kettenbefristungen beispielsweise bei Lehrern, im Sozial- und Erziehungsdienst oder auch bei Justizangestellten entsprechen dieser Anpassung jedoch nicht und dienen auch in keinster Weise einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wagner fordert einen Dialog der öffentlichen Arbeitgeber mit den Gewerkschaften über qualitativ hochwertige, zukunftsfeste Beschäftigung im öffentlichen Dienst. „Prekäre Verhältnisse, die wir in der Privatwirtschaft nicht wollen, dürfen erst recht nicht im öffentlichen Dienst bestehen“, ist Wagner überzeugt.

 

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