TVöD-K und TV ZUSI

Klinikum Fulda gAG: Einigung über Tarifverträge

Die Gewerkschaften haben sich mit der Klinikum Fulda gAG geeinigt, dass ab dem 1. Januar 2016 der TVöD, Besonderer Teil Krankenhäuser (TVöD-K) vollständig und in aktueller Fassung gilt. Gleichzeitig wurden über eine Anwendungsvereinbarung zum TV Zukunftssicherung der Krankenhäuser (TV ZUSI) Kündigungsschutz und ein umfangreicher Schutz vor Outsourcing bis zum 30. Juni 2021 vereinbart.

Um eine wirtschaftliche Schieflage der Klinikum Fulda gAG zu verhindern, wurden befristet bis 30. Juni 2020 moderate finanzielle Einschnitte geregelt. Azubis, Schülerinnen und Schüler werden zukünftig von den Absenkungen ausgenommen und erhalten zum Beispiel wieder die volle Jahressonderzahlung von 90 Prozent.

Die Regelungen im Einzelnen

  • Vollständige Anwendung TVöD-K ab 1. Januar 2016
    • Das beinhaltet die Anwendung der – im Gegensatz zum bisherigen Recht – besseren Rufbereitschafts- und Bereitschaftsdienstregelungen.
    • Die Entgelt-Absenkung im Arbeiterbereich auf 96 Prozent (EG 5 bis EG 9) entfällt.
  • Die (auch bisher nicht gezahlte) Krankenhauszulage von 25 Euro / Monat und Stationsleitungszulage von 30 Euro / Monat wird weiterhin nicht gezahlt.
  • Vermögenswirksame Leistungen von 6,65 Euro/Monat werden weiterhin nicht gezahlt.
  • Die leistungsorientierte Bezahlung (LOB) wird auf 0,5 Prozent / Jahr halbiert.
  • Neue Staffelung der Jahressonderzahlung
    • EG 1 bis 8: 70 Prozent
    • EG 9 bis 12: 60 Prozent
    • EG 13 bis 15: 40 Prozent
    • Azubis: 90 Prozent
  • Volle Pflicht zu Zusatzversorgungsbeiträgen auch für die Jahressonderzahlung (bisher nur zu 40 Prozent). Das bedeutet eine höhere Rente aus der Zusatzversorgung.
  • Erfolgsbeteiligung der Beschäftigten bei einer wirtschaftlichen Besserung des Klinikums Fulda (Umsatzrendite von mehr als 1 Prozent).
  • Die Absenkungen gelten befristet für 4,5 Jahre (bis 30. Juni 2020) und nicht mehr unbefristet wie nach der alten Regelung.
  • Der Kündigungsschutz und der verbesserte Schutz vor Outsourcing gelten 5 Jahre und 7 Monate (vom 1. Dezember 2015 bis 30. Juni 2021).
  • Das Klinikum wird durch die Beiträge der Beschäftigten um jährlich 2,4 Mio Euro entlastet und kann sich damit weiter konsolidieren.
  • Die Absenkungen enden automatisch am 30. Juni 2020. Eine vorherige außerordentliche Kündigung bei einem groben Verstoß der Arbeitgeber gegen die Regelungen bleibt möglich.

Fazit

Der TVöD-K findet endlich auch bei der Klinikum Fulda gAG vollständig Anwendung. Eine direkte Umstellung in voller Höhe hätte das Klinikum jedoch in wirtschaftliche Schieflage gebracht. Das hätte zu umfangreichen Outsourcingmaßnahmen geführt. Laut Wirtschaftsgutachten wird ab dem Jahr 2020 die Verlustzone verlassen. Die bisher unbefristeten Absenkungen konnten deshalb endlich befristet werden.

Hintergrund

Für die Klinikum Fulda gAG galten bisher unzählige Tarifverträge, die teilweise noch aus BAT-Zeiten stammen und mehrfach durch Änderungstarifverträge angepasst wurden. Dadurch entstand ein kaum noch zu überschauendes Tarifwirrwarr. Die Gewerkschaften haben deshalb die bisher unbefristet geltenden Tarifverträge zum 31. Dezember 2015 gekündigt und jetzt durch einen neuen und vor allem befristeten Tarifvertrag ersetzt.

Die beauftragten Wirtschaftsprüfer sehen das Klinikum die nächsten Jahre noch in wirtschaftlichen Turbulenzen, was eine Anwendung des TVöD-K in voller Höhe noch verschärfen würde. Aus diesem Grund haben sich die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern in schwierigen Verhandlungen auf nunmehr befristete Absenkungen geeinigt. Das geschah zum Erhalt der Arbeitsplätze und zur Verhinderung von Privatisierungen. Ein Kündigungsschutz und der Schutz vor Outsourcing laufen nach Beendigung der Absenkungen noch ein ganzes Jahr weiter. Die ausgehandelten Eckpunkte werden nun in Redaktionsverhandlungen in Tarifvertragstexte umgewandelt.

 

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