NiedersachenKlare Haltung zu Reform des Disziplinargesetzes
Die Diskussion um die „Reform“ des Niedersächsischen Disziplinargesetzes und den Umgang mit Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst nimmt derzeit breiten Raum in der politischen Debatte ein. Im Rahmen der Sitzung des Innenausschusses des Niedersächsischen Landtages hat der dbb niedersachsen hierzu umfassend Stellung genommen.
„Unsere Haltung ist eindeutig: Verfassungsfeinde jeglicher Richtung haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Wir unterstützen jede Maßnahme, die bei entsprechendem Nachweis eine konsequente und sofortige Entfernung aus dem Dienst ermöglicht“, hieß es am 19. Februar 2026 vom dbb Landesbund.
Gleichzeitig hat der dbb niedersachsen, gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und von ver.di deutlich gemacht, dass die bestehenden Mechanismen des niedersächsischen Disziplinarrechts ausreichend und bewährt sind. „Das über Jahrzehnte entwickelte System der Disziplinarklage steht für Rechtsstaatlichkeit und gerichtliche Kontrolle. Die von der Landesregierung geplante Abkehr von diesem Instrument wird Verfahren nach unserer festen Überzeugung nicht beschleunigen, sondern komplexer und langwieriger machen“, stellte der 1. Landesvorsitzende des dbb niedersachsen, Alexander Zimbehl, klar.
Gerade bei so einschneidenden Maßnahmen wie der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis brauchen wir zwingend die Instanz der unabhängigen Justiz, insbesondere der Verwaltungsgerichtsbarkeit, um Entscheidungen rechtssicher und fundiert zu treffen. Eine vorgelagerte gerichtliche Kontrolle ist Ausdruck gelebter Gewaltenteilung und schützt sowohl den öffentlichen Dienst als auch die Betroffenen.
„Zudem darf nicht der Eindruck entstehen, dass es sich um ein strukturelles Problem innerhalb der Beamtenschaft handelt“, so Zimbehl. Die Zahl entsprechender Fälle ist nachweislich sehr gering. Die bekannten Fälle wurden konsequent geprüft und – wo erforderlich – mit Entlassungen beendet. Pauschale Verdächtigungen helfen weder der Demokratie noch dem Vertrauen in den öffentlichen Dienst.
Auch gegenüber dem Norddeutscher Rundfunk (NDR) hat Alexander Zimbehl im Zusammenhang mit der jüngsten Entscheidung der Innenministerin noch einmal klar Stellung bezogen: „Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst keinen Platz. Maßgeblich bleibt jedoch stets die sorgfältige Prüfung des Einzelfalls. Bereits heute gelten im Beamten- und Disziplinarrecht besonders strenge Anforderungen aufgrund der Dienst- und Treuepflicht sowie des klaren Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“ Dabei müsse es auch künftig bleiben - im Interesse der Demokratie und eines starken, rechtsstaatlich gebundenen öffentlichen Dienstes in Niedersachsen.


