Berlin
Keine Migrationsquote notwendig
Der dbb berlin hat die Forderung nach einer Migrationsquote für die Einstellungen in den öffentlichen Dienst seitens der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, am 17. Januar 2021 zurückgewiesen.
„Einstellungen in den öffentlichen Dienst folgen strengen gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorschriften und sind deswegen auch diskriminierungsfrei. Für Menschen mit Migrationshintergrund gilt – wie für alle anderen auch – das Gleichstellungsgebot und Diskriminierungsverbot. Einer gesonderten Gesetzgebung, wie von Senatorin Breitenbach gefordert bedarf es nicht. Breitenbachs Vorstoß ist allenfalls geeignet, unberechtigtes Misstrauen und Vorurteile gegenüber dem öffentlichen Dienst zu schüren“, so dbb Landeschef Frank Becker.
Nach Auffassung des dbb berlin finden die rechtlichen Vorgaben bei Einstellungen in den öffentlichen Dienst von Berlin uneingeschränkt Anwendung. „Andernfalls würde längst eine Vielzahl von Klageverfahren etwaige Missstände aufgezeigt haben“, zeigte sich Becker überzeugt. Auch der dbb berlin und seine Mitglieder in den Personalräten hätten ein Auge darauf, dass Einstellungen rechtssicher und diskriminierungsfrei durchgeführt werden. „Den mit dem Vorschlag von Senatorin Breitenbach intendierten Vorwurf der Diskriminierung bei Einstellungen weisen wir deshalb zurück“, gab Becker unmissverständlich zu verstehen.