dbb Bundeshauptvorstand

Ja zur Digitalisierung - Nein zum „Hamburger Modell“

Der dbb Bundeshauptvorstand hat am 18. Juni 2018 in Hamburg insbesondere über den technologischen Wandel und die Zukunft der Beihilfe diskutiert.

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach forderte mit Blick auf die Digitalisierung eine offene und positive Herangehensweise: „Natürlich gibt es berechtigte Sorgen, sowohl der Beschäftigten als auch der Bürger, etwa bezüglich der Arbeitsplatzsicherheit und des Datenschutzes. Wir dürfen aber nicht in Panik verfallen. Wir haben die einmalige Chance, hier echte Entlastung für die Beschäftigten und damit neue Freiräume für die Beratung der Bürger zu schaffen.“ Unterstützung erhielt Silberbach dabei von Gastredner Christoph Krupp, Chef der Senatskanzlei in Hamburg. Dieser plädierte für eine „offensive Digitalisierung und Automatisierung von Routineaufgaben und -abläufen“. Die so gewonnene Flexibilität könne auch genutzt werden, um die Berufsbilder im öffentlichen Dienst attraktiver zu machen und damit die Fachkräftegewinnung zu erleichtern. Krupp skizzierte außerdem die Pläne der Hansestadt bei der Entwicklung von Online-Dienstleistungen der Verwaltung. Statt auf eine umfassende Standardisierung setze man auf „modulare Lösungen nach dem Baukastenprinzip“. Dies habe den Vorteil, dass Projekte flexibler gehandhabt werden könnten und im Bedarfsfall – etwa bei sich verändernden Anforderungen – eine „bessere Nachsteuerung“ möglich sei.

Keine Einigkeit zwischen dbb und Hamburger Senat besteht weiterhin beim Thema Beihilfe. Beamte der Hansestadt können auf Wunsch statt der Beihilfe einen pauschalen Beitragszuschuss erhalten, wenn sie gesetzlich krankenversichert sind. „Dieses ‚Hamburger Modell‘ bleibt eine Mogelpackung“, sagte Silberbach. „Es wird am Ende nur zu Kostensteigerungen für Hamburg führen und birgt die Gefahr, dass das bewährte Beihilfe-System ausgehebelt wird.“ Schon zuvor hatte der dbb Chef diesen Weg als „Einstieg in die Zwangseinheitsversicherung“ kritisiert. Krupp erklärte zwar, dass der Hamburger Senat die jüngst vom Bundesverfassungsgericht erneut bestätigte Fürsorgepflicht des Dienstherrn für Beamte anerkenne – den Beitragszuschuss verstehe man aber als „pauschale Beihilfe“ und könne daher weder einen Systembruch oder ein spezifisches „Hamburger Modell“ erkennen.

Der Bundeshauptvorstand ist das höchste Beschlussgremium des dbb zwischen den alle fünf Jahre stattfindenden Gewerkschaftstagen. Er ist zuständig für berufspolitische, rechtliche und soziale Grundsatzfragen, befasst sich mit den Belangen der Organisation und der Öffentlichkeitsarbeit und bewilligt den Haushalt. Er beruft Kommissionen ein und entscheidet über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedsorganisationen.

 

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