Deutscher Realschullehrerverband (VDR) und Verband der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB)

Impfdebakel erfordert klare Maßnahmen

Nachdem die Bundesregierung die Schutzimpfungen mit dem Vakzin von AstraZeneca zunächst ausgesetzt hat, ist nun auch das Impfversprechen an die Lehrerschaft hinfällig. Der teilweise Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht wird von den Bildungsgewerkschaften im dbb kritisch gesehen.

„Das Desaster um den Impfstoff Astrazeneca verzögert die Impfstrategie im ganzen Bundesgebiet weiter. Die Verantwortlichen müssen daher verantwortlich in ihrer Fürsorgepflicht für die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen handeln“, forderte Jürgen Böhm, Bundesvorsitzender des Deutschen Realschullehrerverbands (VDR), am 16. März 2021.

„Umso wichtiger ist es jetzt, die Inzidenzwerte als Grenz- und nicht als Richtwert zu verstehen und jegliche Auslegungspraktiken in einzelnen Regionen zu stoppen. Über einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 dürfen Schülerinnen und Schüler nicht in die Schulen in den Präsenzunterricht geschickt werden. Solange keine Impfungen für die Lehrkräfte vorgehalten werden, gelten definitiv verschärfte Maßnahmen nach dem bereits klar definierten Stufenplan“, so dbb Vize Böhm.

„Angesichts der Tatsache, dass in dem ‚Instrumentenkoffer‘ jetzt wieder nur noch die AHA-Regeln mit Stoßlüften verbleiben, ist es verantwortungslos, die Schulen offen zu halten“, sagte Joachim Maiß, Bundesvorsitzender des Verbandes der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB), am 15. März 2021.

Das Risiko, dass infolge voller Schulbusse und ebenso voller Schulen das Infektionsgeschehen außer Kontrolle gerät, sei unkalkulierbar. „Deshalb müssen die Schulen bis Ende der Osterferien geschlossen werden und verlässlicher Unterricht auf Distanz erfolgen“, sagte Maiß. Erst wenn Hygienemaßnahmen und Gesundheitsschutz gewährleistet sind sowie praktikable Teststrategien für die einzelnen Schulen stehen und Impfangebote für alle Lehrkräfte vorhanden sind, können die Schultüren mit Augenmaß für Präsenzunterricht wieder geöffnet werden. „Dabei dürfen Inzidenzen und Stufenpläne nicht nach Gutsherrenart ständig neu definiert und Grenzwerte missachtet werden“, so Maiß.

 

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