Hamburg
Gesetzesentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung vorgelegt
Als „einen ersten Schritt in die vermeintlich richtige Richtung“ hat der dbb hamburg den vom Senat beim beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahren vorgelegten Gesetzesentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung bezeichnet.
Demnach soll der Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder aus dem November 2021 auf die Beamtinnen und Beamten sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger der Hansestadt übertragen werden, der eine Einkommenserhöhung um 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022 vorsieht.
Bemerkenswert ist laut dbb hamburg allerdings ein anderes Vorhaben: So soll laut Gesetzentwurf für die Jahre 2021 bis 2025 für aktiven Beamtinnen und Beamten eine „befristete Angleichungszulage“ eingeführt werden. Konkret sollen so in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 33 Prozent eines durchschnittlichen „Monatsbruttos“ ausgezahlt werden, ab dem Jahre 2023 (bis einschließlich 2025) noch jeweils 20 Prozent.
Der Grund für die Einführung einer Angleichungszulage werde bei näherer Betrachtung relativ schnell deutlich, heißt es beim dbb Landesbund weiter: „So hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in mehreren Grundsatzurteilen den jeweiligen Gesetzgebern (Dienstherren) ein Prüfungsschemata vorgegeben, wonach zur Prüfung einer amtsangemessenen Alimentation u.a. rückwirkend ein Zeitraum von 15 Jahren zu betrachten ist. Mit der Einführung der Angleichungszulage soll also die Streichung bzw. Kürzung der Sonderzahlung aus dem Jahre 2011 kompensiert werden. Die Versorgungsempfänger sollen dabei unberücksichtigt bleiben, weil für diesen Personenkreis noch kein entsprechendes Grundsatzurteil des BVerfG vorliegt. Damit spielt der Senat auf Zeit und schiebt dieses Problem vor sich her; eine Grundsatzentscheidung des BVerfG zur Versorgung dürfte noch Jahre dauern.“
Nach Auffassung des dbb hamburg genügt das geplante Gesetz den Vorgaben des BVerfG jedoch auch aus anderen Gründen nicht: „So hat das Gericht in Grundsatzurteilen und den daraus resultierenden Prüfungsmechanismen aus 2015 und 2020 insbesondere den vergleichbaren Unterschied der unteren Besoldungsgruppen im Hinblick auf den Abstand zur Grundsicherung gerügt. Dieser Tatbestand ist dem Senat durchaus bekannt.“ Deshalb habe der Senat auch ein „zusätzliches“ Besoldungsstrukturgesetz noch im Jahre 2022 angekündigt. Der dbb hamburg erwartet daher im zweiten Halbjahr die Vorlage eines verfassungskonformen Strukturgesetzes.