dbb gelingt Durchbruch:

Gutes Ergebnis für Rettungsdienst MOL

In der langen und kontrovers geführten Verhandlungsrunde am 24. Juli 2013 konnte der dbb erfolgreich einen Haustarifvertrag für die Kolleginnen und Kollegen im Rettungsdienst abschließen. Wir konnten den Kern unserer Forderungen durchsetzen, mussten aber auch in einigen Punkten Kompromisse eingehen.

Anbindung an TVöD

Der Haustarifvertrag sieht die dynamische Anbindung an den TVöD vor. Das bedeutet, dass künftig die Gehaltstabellen und Zuschläge des öffentlichen Dienstes gelten. Die Tabellen gelten sofort in voller Höhe ohne eine schrittweise Heranführung. An jeder Erhöhung, die für Bund und Kommunen verhandelt wird, nehmen die Beschäftigten eins zu eins teil. Es konnte eine volle dynamische Ankopplung erreicht werden. Gleichzeitig werden Besonderheiten des Rettungsdienstes berücksichtigt. Die bestehenden Schichtmodelle sind auch unter dem neuen Tarifvertrag möglich.

Weitere Zahlungen

Die Einigung tritt ab 1. September 2013 in Kraft. Für die Wartezeit bis dahin gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro für alle Beschäftigten, die heute schon oberhalb der TVöD-Tabellen liegt und eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für alle anderen Kolleginnen und Kollegen. Die Funktionszulagen werden auch künftig gezahlt. Sie treten an die Stelle der im TVöD vorgesehenen Leistungsorientierten Bezahlung. Neu sind unter anderem die Zulagen in Höhe von 40 Euro pro Monat für den Organisatorischen Leiter / die Organisatorische Leiterin Rettungsdienst. Lehrrettungsassistenten und Lehrrettungsassistentinnen bekommen nach dem neuen Tarifvertrag 75 Euro monatlich. Ihre Zahl soll bis auf 20 Beschäftigte erhöht werden.

Überleitung

Alle Beschäftigten werden unter Anerkennung der Vorbeschäftigungszeiten in den neuen Tarifvertrag übergeleitet. Eingruppiert werden Rettungssanitäter in die EG 3 und Rettungsassistenten in die EG 5. Mit unseren Forderungen nach einer höheren Eingruppierung konnten wir uns nicht durchsetzen. Allerdings wird jede Verbesserung auf kommunaler Ebene in der Eingruppierung sofort übernommen.

Niemand verdient weniger

Beschäftigten, die im Jahr 2012 bereits ein höheres Entgelt hatten, wird die Differenz zwischen altem und neuem Gehalt als Besitzstand weiter gezahlt. Niemand verdient weniger. Beschäftigte mit bereits höherem Entgelt nehmen zur Hälfte an künftigen Tariferhöhungen teil. Der Grundsatz, es kommt zu keinen Verlusten, erstreckt sich auch auf die Zusatzversorgungsanteile, die bislang der Arbeitgeber trägt. Diese fließen in den Besitzstand ein und werden weitergezahlt, wenn es ansonsten gegenüber 2012 zu Verlusten beim Jahreseinkommen kommen würde. Kolleginnen und Kollegen, die durch die Überleitung in den TVöD Gewinne machen, tragen wie alle anderen Beschäftigten im TVöD ihre Arbeitnehmeranteile zur ZVK selbst. Gleiches gilt für die privaten Gruppenversicherungen. Kinderbezogene Besitzstände werden genauso weitergezahlt wie bisher, solange die Voraussetzungen bestehen.

Dieser Abschluss kann sich sehen lassen!

Alle Beschäftigten haben zukünftig finanzielle Verbesserungen durch die Anbindung an den TVöD und damit eine echte Gehaltsperspektive. Unser Einsatz hat sich gelohnt. Nach Abschluss der redaktionellen Bearbeitung und Zustimmung der zuständigen Gremien gibt es endlich einen neuen Tarifvertrag für die Gemeinnützige Rettungsdienst Märkisch Oderland GmbH.

 

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