Bund Deutscher Rechtspfleger (BDR)

Großer Nachholbedarf bei Digitalisierung der Justiz

Der BDR hat am 10. Mai 2021 mehr Investitionen in die Justiz gefordert. Neben Personalmangel gebe es insbesondere einen großen Nachholbedarf bei der Digitalisierung.

„Deutschland ist ein Rechtsstaat und soll das auch bleiben. Fakt ist aber, dass der Rechtsstaat nur funktioniert, wenn die Justiz ausreichend mit Personal und Haushaltsmitteln ausgestattet ist. Und daran hakt es. Der Bundesgesetzgeber erlässt ständig neue Gesetze, stattet aber die Bereiche, die das vollziehen sollen, nicht mit ausreichend Personal aus“, hieß es vom BDR.

Zudem müsse die Justiz „Vorreiter in der Digitalisierung sein“. Hinter den Kulissen arbeiteten die Beschäftigten aber mit veralteter Technik, die Papierakte verhindert zum Beispiel auch das mobile Arbeiten. Aber bei der Einführung der e-Akte dürfe auch nicht einfach „ein jahrhundertealtes System ins Digitale übertragen werden. Es bedarf intelligenter Eingabemöglichkeiten für die Bürgerabfragen, um die Daten der Antragsteller im Justizsystem weiterverwenden zu können. Zur Entwicklung sind die besten IT-Kräfte erforderlich, um die der Staat auf dem Arbeitsmarkt streitet, ohne aber die besten Konditionen zu bieten.“

 

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