Gespräche zur Grundbuchamts- und Notariatsreform

Zum 1. Januar 2018 werden in Baden-Württemberg nur noch freie Notare tätig sein und die Zuständigkeit für die Grundbuchführung wird auf 13 zentrale Amtsgerichte übertragen. Diese umfassende Reform geht mit Veränderungen für die Tarifbeschäftigten in der Justizverwaltung einher.

Am 23. Mai 2014 trafen sich der Zweite Vorsitzende des dbb und Fachvorstand Tarifpolitik, Willi Russ, und der BBW-Vorsitzende, Volker Stich, mit Vertretern des Finanz- und Justizministeriums des Landes Baden-Württemberg zu einem konstruktiven Gespräch über die Umsetzung der Grundbuchamts- und Notariatsreform. Die Arbeitgeberseite beleuchtete umfassend die Hintergründe der Reform und der damit verbundenen Probleme.

Es stellte sich insbesondere die Frage, wie mit den Tarifbeschäftigten, die durch die Auflösung der staatlichen Notariate ihren Einsatzort verlieren, um-gegangen wird. Die Arbeitgeberseite hat zugesichert, dass in jedem Fall eine sozialverträgliche Lösung angestrebt wird. Eine abschließende Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt sei jedoch verfrüht. Im Moment laufen noch die Aus-schreibungen für die neuen freien Notarstellen und diese müssen zunächst abgewartet werden. Die Wechselwilligkeit der Beschäftigten hängt wesentlich von der Besetzung der neuen Notarstellen zum 1. Januar 2016 ab. In einem Jahr werden die Zahlen des Personalüberhangs bekannt sein und konkrete Maßnahmen können unter Fortsetzung des Dialogs mit dem dbb vereinbart werden.

 

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