- <!--Der dbb wehrt sich gegen Einschränkungen des Grundrechts der Koalitionsfreiheit und des Streikrechts. Hier bei einer Demo 2011 vor dem Bundeskanzleramt.-->
Gesetzentwurf zur Zwangstarifeinheit: dbb kündigt Verfassungsklage an
Der dbb beamtenbund und tarifunion hat die Bundesregierung am Morgen des 11. Dezember 2014 nochmals nachdrücklich aufgefordert, von dem geplanten Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit abzusehen. Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt kritisierte wenige Stunden vor der Abstimmung zum Tarifeinheitsgesetz im Bundeskabinett die geplanten tiefgreifenden Einschnitte in das bewährte deutsche Arbeitskampfrecht: „Wir haben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.“
„Obwohl Streikrecht und Friedenspflicht im Gesetzestext nicht ausdrücklich erwähnt werden, ist doch das ganze Gesetz darauf ausgerichtet, Arbeitskämpfe kleinerer Gewerkschaften dadurch zu untersagen, dass sie von Arbeitsgerichten stets als unverhältnismäßig, weil auf ein rechtlich unmögliches Ziel gerichtet, angesehen würden. Außerdem wird auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung tangiert, wenn die Gewerkschaftszugehörigkeit der Beschäftigten ohne deren Zustimmung offengelegt wird, um die Stärke einer Gewerkschaft im ‚Betrieb‘ zu messen“, sagte der dbb Chef.
Sollte die Zwangstarifeinheit tatsächlich in der vorgesehenen Form vom Gesetzgeber beschlossen werden, bleibe dem dbb nur der Weg vor das Bundesverfassungsgericht. Dauderstädt: „Natürlich werden wir den Rechtsweg beschreiten. Die Koalitionsfreiheit ist ein viel zu hohes Gut, um sie zum Gegenstand kurzsichtiger Tauschgeschäfte zwischen BDA, DGB und Bundesregierung zu machen. Wir sind sicher, dass das Projekt in seiner jetzigen Form einer Prüfung in Karlsruhe nicht standhalten würde und können die Bundesregierung vor diesem Hintergrund nur warnen, das Gesetzesvorhaben weiter zu verfolgen. Die Politikerverdrossenheit in der Bevölkerung – auch und vor allem im öffentlichen Dienst – wird weiter gefördert, wenn Bundesregierung und Bundestag immer öfter Gesetze beschließen, die über kurz oder lang vom Bundesverfassungsgericht nachgebessert oder kassiert werden müssen.“