Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH: Arbeitgeber lässt sich Zeit!

Am 8. Mai 2015 wurden die Tarifverhandlungen für die Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH fortgeführt. Hintergrund ist die Fusion zwischen dem Stiftungsklinikum Mittelrhein und dem Gemeinschaftsklinikum Koblenz-Mayen. Die Arbeitgeberseite hatte anlässlich dieser Fusion die Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) zum 31. Dezember 2014 gekündigt, was die Beendigung der Bindung des Arbeitgebers zum 31. Dezember 2014 an den TVöD nach sich gezogen hat.

Die Arbeitgeberseite stellte zunächst klar, dass die in der letzten Verhandlungsrunde angedachte Option der Rückkehr des Arbeitgebers in den KAV keine Zustimmung durch die Gesellschafter fand. Eine Rückkehr ist somit nun keine Lösung mehr des Problems, dass das Unternehmen momentan nicht mehr tariflich gebunden ist.

Die Gewerkschaften haben daraufhin ihre Forderungen erneut bekräftigt, Regelungen zur Beschäftigungssicherung, zur Betriebsratsstruktur sowie tarifvertragliche Regelungen in Anlehnung an den TVöD und darüber hinaus gehende Regelungen zu Gunsten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abschließen zu wollen.

Ein neuer Verhandlungstermin wurde für den 9. Juni 2015 vereinbart. Der Arbeitgeber wurde ebenfalls dazu aufgefordert, sich mit den Forderungen der Gewerkschaften auseinander zu setzen, damit endlich konstruktive Verhandlungen über Inhalte stattfinden können. Diese haben zum Ziel, den tarifvertraglichen Schutz der Beschäftigten durch Abschluss eines Tarifvertrages für das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein wiederherzustellen.

 

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