Rechtsanspruch ab dem Jahr 2026

Ganztagsbetreuung in der Grundschule: Umfassende Konzepte erforderlich

Ab dem Jahr 2026 greift der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Dafür müssen jetzt dringend die Weichen richtig gestellt werden, mahnt der dbb.

Bildung

„Der Rechtsanspruch erfordert klare Kompetenzzuweisungen und ein kluges Zusammenspiel der betroffenen Akteure. Insbesondere ist ein stimmiges Verhältnis der Kinder und Jugendhilfe, als letztverantwortliche Instanz für die Umsetzung, und dem Schulrecht notwendig, um bundesweit einheitliche Qualitätsstandards sicherzustellen“, stellte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 26. April 2022 mit Blick auf die regulatorischen Herausforderungen klar. „Ein regelmäßiger Austausch aller Beteiligten ist für einen reibungslosen Ablauf unabdingbar. Daher empfehlen wir die Einrichtung eines begleitenden Expertengremiums, welches Bund, Länder, Kommunen, Träger, Verbände und Gewerkschaften sowie Eltern umfasst und den regelmäßigen Austausch ermöglicht.“

Notwendig seien darüber hinaus bundesweit einheitliche Qualitätsstandards, erklärte die stellvertretende Vorsitzende der dbb Fachkommission Schule, Bildung und Wissenschaft, Sandra van Heemskerk: „Nur wenn diese auf einem entsprechenden Niveau definiert sind, kann die Ganztagsbetreuung dem an sie gerichteten pädagogischen Anspruch und den Anforderungen hinsichtlich sozialer und regionaler Chancengerechtigkeit gerecht werden. Letztlich geht es darum, ein ganzheitliches Verständnis von Bildung, Erziehung und Betreuung zu etablieren. Dafür bedarf es auch umfassender pädagogischer, personeller und nicht zuletzt räumlicher Konzepte. Gerade mit Blick auf den Personalmangel bei den Lehrkräften, den Erzieherinnen und Erziehern sowie in der Sozialen Arbeit müssen jetzt dringend Lösungen entwickelt werden, denn die Personalsituation ist bereits heute alarmierend.“

 

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