Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Ganztagsbetreuung an Grundschulen: Rechtsanspruch einführen
Für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder hat sich die dbb bundesfrauenvertretung ausgesprochen.
„Ganz oben auf der Dringlichkeitsliste von berufstätigen Müttern und Vätern steht neben bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Kita-Plätzen auch der Wunsch nach Ganztagsbetreuungsangeboten an Grund- und weiterführenden Schulen. Denn mit dem Übergang zur Schule fällt oftmals das Kinderbetreuungsangebot am Nachmittag weg. Viele Eltern sind gezwungen, ihre Wochenarbeitszeit zu reduzieren. In Folge müssen sie auf wichtiges Familieneinkommen verzichten. Besonders hart trifft es alleinerziehende Mütter. Ein Rechtsanspruch auf schulische Ganztagsbetreuung könnte die Situation für viele Betroffene entschärfen, wenn das Angebot stimmt“, machte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 20. Januar 2020 deutlich.
Derzeit fehle es aber an geeigneten Räumlichkeiten und qualifiziertem Personal, um einen Rechtsanspruch auf schulische Ganztagsbetreuung umzusetzen. „Wir können hier nur aus den Erfahrungen mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung lernen. Der Bund muss finanzielle Mittel bereitstellen, und zwar schnell und unbürokratisch, damit die grundlegenden Ressourcen wie Personal und Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb an Schulen zur Verfügung stehen“, so Wildfeuer.
Neben dem kostenfreien Zugang zu Betreuungsangeboten und serviceorientierten Öffnungszeiten bedarf es darüber hinaus auch einer Qualitätsgarantie. „In der Debatte um gute Nachmittagsbetreuungsangebote dürfen wir die Bedürfnisse der überwiegend weiblichen Betreuungskräfte nicht aus dem Blick verlieren. Deren Qualifizierung und Bezahlung müssen den hohen Anforderungen an die Tätigkeit entsprechen. Gleichzeitig müssen die Beschäftigungsgebenden für einen umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutz vor Ort sorgen“, erklärte Wildfeuer.