Neues Klimaschutzgesetz
Freiheitsrechte künftiger Generationen sichern
Die Bundesregierung hat am 12. Mai 2021 das neue Klimaschutzgesetz beschlossen. Doch eine formale Zielwert-Korrektur reicht nach Ansicht der dbb jugend nicht aus, um der Klimakrise effektiv entgegenzuwirken.
Deutschland muss früher klimaneutral werden, so hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab 2031 seien ungenügend und künftigen Generationen würden deshalb drastische Eingriffe in die Freiheitsrechte drohen. Die Bundesregierung hat schnell reagiert und das eigene Klimaschutzgesetz von 2019 überarbeitet. Demnach sollen die Emissionen in Deutschland bis 2030 um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent sinken. Ab 2045 sollen nur noch so viele klimaschädliche Gase ausgestoßen werden, wie die Umwelt wieder aufnehmen kann. „Das können wir allerdings nur schaffen, wenn entsprechende Maßnahmen wie ein schneller Ausbau von erneuerbaren Energien auf den Weg gebracht werden“, sagt Florian Schütz, Mitglied der dbb Bundesjugendleitung. Kritisch sieht Schütz die Forderungen nach einem deutlich höheren CO2-Preis. „Die Abgabe soll zu einem klimafreundlicheren Verhalten führen, aber gerade im ländlichen Raum gibt es dazu nur wenige Möglichkeiten.“
Der öffentliche Dienst kann einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz leisten. So sieht das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung eine klimaneutrale Bundesverwaltung vor. „Das Bundesumweltministerium geht mit gutem Beispiel voran und arbeitet bereits klimaneutral, die Emissionen sinken kontinuierlich. Dazu hat zum Beispiel die Vorschrift geführt, dass bei Dienstreisen vorrangig die Bahn zu nutzen ist“, sagt Schütz. Diese Regelung gelte seit 1. Januar 2020 für alle Bundesbehörden.
Damit die Beschäftigten auch auf den alltäglichen Wegen verstärkt umweltfreundliche Verkehrsmittel nutzen, müssten allerdings die Rahmenbedingungen im öffentlichen Personennahverkehr verbessert werden. „Nur wenn der ÖPNV von den Menschen als eine echte Alternative zum Auto wahrgenommen wird, kann er seine Funktion als umweltverträglicher Verkehrsträger erfüllen“, so Schütz. Außerdem brauche es auch eine entsprechende Infrastruktur wie E-Auto-Ladestationen oder adäquate Fahrradstellplätze, damit Menschen auf umweltfreundlichere Transportmittel umsteigen.