FraSec GmbH: Tarifverhandlungen abgeschlossen!

Die dbb tarifunion hat sich mit der Geschäftsführung der FraSec Fraport Security Services GmbH über Verbesserungen in der Entgeltstruktur für die Beschäftigten und über Anpassungen in dem bei der FraSec GmbH geltenden Manteltarifvertrag geeinigt.

Spürbare Entgelterhöhungen

Seit Beginn der Verhandlungen am 4. November 2010 hat sich die dbb tarifunion für eine spürbare Erhöhung der Entgelte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt. Die nun mit der Geschäftsführung vereinbarte Kompromisslösung sieht eine deutliche Einkommenssteigerung für alle vor. Zunächst wird die bisherige Zulage in Höhe von 0,70 Euro in die Tabelle eingearbeitet. Anschließend erfolgt eine Erhöhung des Entgelts um 2,75 Prozent.

Neue Eingruppierung für Beschäftigte nach § 5 LuftSiG

Für die Beschäftigten, die Tätigkeiten nach § 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ausüben und sich bisher in EG 6 befinden, wird die neue Entgeltgruppe 6a geschaffen. Das Stundenentgelt beträgt dort in den ersten 24 Monaten der Tätigkeit 10,17 Euro, danach 10,95 Euro. Die Überleitung bedeutet eine Erhöhung von bis zu 8,09 Prozent im Vergleich zu dem um die Zulage erhöhten bisherigen Entgelt. Die Beschäftigten, die sich in EG 6 Stufe 3 oder höher befinden, werden nicht übergeleitet. Diejenigen, die bis zum 31. März 2011 in Stufe 3 einzureihen sind, haben bis zu diesem Zeitpunkt ein Wahlrecht.

Neue Eingruppierung für Beschäftigte nach § 8 LuftSiG

Für die Beschäftigten, die Tätigkeiten nach § 8 LuftSiG ausüben, wird die neue Entgeltgruppen 5a geschaffen. Dort beträgt das Stundenentgelt 10,13 Euro in den ersten 24 Monaten der Tätigkeit, danach 10,40 Euro. Dies bedeutet eine Entgelterhöhung von bis zu 5,74 Prozent im Vergleich zu dem um die Zulage erhöhten bisherigen Tabellenentgelt. In diese neue Entgeltgruppe werden die Beschäftigten nach § 8 LuftSiG übergeleitet, die nach dem 31. Mai 2008 in diesem Bereich eingesetzt wurden und mit denen keine individuelle Besitzstandsregelung vereinbart wurde. Die Beschäftigten, die bereits vor dem 31. Mai 2008 dort eingesetzt wurden, sind weiterhin in EG 6 eingruppiert, können jedoch bis zum 31. März 2011 eine Überleitung in EG 5a beantragen.

Arbeitszeit und Entgeltfortzahlung

Des Weiteren soll künftig in jedem Monat im Anschluss an die beiden freien Tage im 6/2-Schichtrhythmus ein zusätzlicher freier Tag als Verfügungsdienst vorgesehen werden, der bis zum Ende der vorangegangenen Schicht, spätestens aber bis 16 Uhr des letzten Schichttages, mit Arbeit belegt werden kann. Außerdem kann in jedem Monatsplan eine Flexschichtfolge vorgesehen werden, deren genaue Arbeitszeit innerhalb von zehn Tagen nach dem 20. des Vormonats, spätestens jedoch fünf Tage vor dem Ereignis, mitzuteilen ist. Außerdem beinhaltet die Einigung die Möglichkeit der Unterbrechung der Arbeitszeit bis maximal zwei Stunden sowie Regelungen zu einem Arbeitszeitkonto, aus dem die Beschäftigten zusätzliche freie Tage beantragen können. Als Kompensation der Einarbeitung der Zulage von 0,70 Euro in die Tabelle wird die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zukünftig 93 Prozent des Entgelts betragen.

Die neuen Regelungen haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2011.

 

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