Forderung nach Verbesserungen für die Lehrkräfte beim THW!
Am 5. September 2014 fand im dbb forum in Berlin ein Tarifgespräch zwischen dem dbb und dem Bundesministerium des Innern (BMI) sowie dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) statt. Der dbb hatte den Bund aufgefordert über die Neuformulierung der Eingruppierungsrichtlinie für die Bundesschule des Technischen Hilfswerkes (THW) zu diskutieren. Der dbb ist durch den VBOB bei den Lehrkräften an der THW-Bundesschule mitgliederstark vertreten und hat deshalb ein großes Interesse, sich konstruktiv mit Vorschlägen einzubringen.
Für die Lehrkräfte an der THW-Bundesschule gelten die „Richtlinien über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte an der Katastrophenschutzschule des Bundes“ vom 29. Februar 1984. Die Entgeltordnung zum TVöD Bund ist auf Beschäftigte, die als Lehrkräfte beschäftigt werden, nicht anzuwenden.
Der dbb ist der Auffassung, dass diese Eingruppierungsrichtlinie nicht nur veraltet ist, sondern, dass die Regelungen nicht optimal auf die Lehrkräfte an der THW-Bundesschule passen. Diese bezogen sich auf die Führungs-, Bergungs- und Instandsetzungsdienstausbildung, die an der damaligen Katastrophenschutzschule des Bundes in Ahrweiler durchgeführt wurden. Eine strikte Trennung in Ausbilder, die die praktische Ausbildung sowie Fachlehrer, die die theoretische Ausbildung durchführen, gibt es an der THW-Bundeschule nicht mehr. Schwerpunkt ist dort die technische Ausbildung. Insofern werden grundsätzlich Studienabschlüsse in technischen Fachgebieten oder aber ein Abschluss als Meister oder Techniker in allen technischen Berufen gefordert.