Flughafenfeuerwehren: Verhandlungen zum Gesundheitsschutz fortgesetzt

Am 10. April 2017 wurden die Tarifverhandlungen zum Gesundheitsschutz für die Flughafenfeuerwehren in Frankfurt fortgesetzt. Die Verhandlungskommission des dbb, die aus Mitgliedern der komba gewerkschaft besteht, hat ihre Forderungen gegenüber der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) noch einmal bekräftigt: Die zentralen Themen sind dabei Regelungen zum Erhalt und zur Wiederherstellung der Feuerwehrdiensttauglichkeit (unter anderem Dienstsport mit professioneller Anleitung, medizinische Betreuung und Behandlung), umfassende Absicherung bei Verlust der Feuerwehrdiensttauglichkeit sowie Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Berufsleben mit finanziellem Ausgleich.

Neben den tarifhandwerklichen Fragen haben sich der dbb und die Arbeitgeber darüber ausgetauscht, in welchem Verhältnis ein bundesweit geltender Tarifvertrag zu den bestehenden tarifvertraglichen Regelungen an den einzelnen Flughäfen stehen könnte. Für den dbb ist klar, dass eine möglichst umfassende Absicherung bundesweit sichergestellt sein muss. Alle Flughafenfeuerwehren, die in den Geltungsbereich des bundesweiten Tarifvertrags mit der VKA fallen, sollen von den neuen Regelungen profitieren.

Die Verhandlungen werden am 17. und 18. Mai 2017 in Berlin fortgesetzt.

Hintergrund

Der dbb ist über seine Mitgliedsgewerkschaft komba bei zahlreichen Flughafenfeuerwehren in Deutschland gut organisiert. Der dbb und die komba gewerkschaft schließen seit vielen Jahren Tarifverträge für die Flughafenfeuerwehren in Deutschland ab und haben an vielen Flughäfen unter anderem Altersteilzeit- und Wertkontenregelungen sowie Regelungen zur Feuerwehrdienstuntauglichkeit und zu weiteren Gesundheitsschutzmaßnahmen erreicht.

Ziel des dbb ist es nun, diese erfolgreiche Tarifarbeit fortzuführen und das Niveau des Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten in der Flughafenfeuerwehr bundesweit zu erhöhen und dauerhaft zu sichern.

 

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