Flughafenfeuerwehr Stuttgart: Tarifeinigung steht!

Nachdem zum 6. Dezember 2012 die Zustimmung der zuständigen dbb-Gremien und der Arbeitgeberseite vorlag, ist es nun offiziell: Die Tarifeinigung für das Feuerwehr- und Sanitätspersonal steht. Damit ist für die Belegschaft ein wichtiger Schritt nach vorn getan. Mit dem Verhandlungskompromiss wurde aus Sicht des dbb ein sehr gutes Ergebnis erzielt, das allen Beschäftigten deutliche Verbesserungen bringt. Die zentralen Punkte der Einigung stellen wir hier im Überblick vor.

Altersteilzeit

Zukünftig haben alle Beschäftigten bei der Flughafenfeuerwehr ab dem 60. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, wenn sie zuvor mindestens 15 Jahre im 24-Stunden-Dienst bei der Feuerwehr der FSG tätig waren. Das Brutto-Teilzeitentgelt wird in den EG 1 bis 8 um 35 Prozent aufgestockt, in den EG 9 und 10 um 25 Prozent, ab EG 11 um 20 Prozent. Außerdem erhalten die Beschäftigten eine Abfindung für Rentenkürzungen. Denn die Beschäftigten sollen sich die Inanspruchnahme der Altersteilzeit auch leisten können!

Eingruppierung

Es wird eine neue Laufbahnsystematik eingeführt, die den Tätigkeiten und den Ausbildungen in der Feuerwehr besser gerecht wird. Die neue Eingruppierung stellt sich vereinfacht wie folgt dar:

  • HBM-Z
  • EG9 + Zulage von 50 Prozent der Differenz zu EG 10 sowie zwischen den Feuerwehrpauschalen von EG 9 und 10
  • HBM
  • EG 9
  • OBM/LRA
  • EG 8
  • BM („Allrounder“)/RS/Laufbahnlehrgang
    RA/Laufbahnlehrgang
  • EG 7
  • BM/RS/Laufbahnlehrgang
    RA (mit GA)
  • EG 6
  • BM-A
  • EG 4 / 5

Die Qualifizierung zum „Allrounder“ soll innerhalb von fünf Jahren nach dem Laufbahnlehrgang im mittleren Dienst abgeschlossen werden und muss innerhalb von fünf Jahren angeboten werden.

Bei der Höhergruppierung werden Stufenaufstiege bis zum 1. Januar 2013 berücksichtigt. Wenn bis zum 30. Juni 2013 ein Stufenaufstieg erfolgen würde, kann die Hälfte der Laufzeit der bisherigen Stufe in die neue Entgeltgruppe übertragen werden.

Feuerwehrpauschale

Alle Beschäftigten im 24-Stunden-Dienst erhalten eine Feuerwehrpauschale in Höhe von 41 Prozent von Stufe 3 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe. Die Einsatzleiter vom Dienst erhalten eine monatliche Funktionszulage von 400 Euro sowie für jede geleistete 24-Stunden-Schicht 1/12 des Unterschiedsbetrags zwischen Funktionszulage und Feuerwehrpauschale der jeweiligen Entgeltgruppe. Einzelvertragliche Besitz-standsregelungen bleiben erhalten.

Entgeltsicherung bei G26-Untauglichkeit

Bei Verlust der G26-Tauglichkeit wird das Tabellenentgelt nach einer Mindestzeit der Tätigkeit im 24-Stunden-Dienst gesichert. Eine Sicherung der Feuerwehrpauschale erfolgt durch eine vom Arbeitgeber finanzierte Versicherung beziehungsweise durch eine abschmelzbare Zulage bis zum Renteneintritt.

Einmalzahlung

Alle Beschäftigten, die am 1. Januar 2013 in den Geltungsbereich des Vertrags fallen, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro. Der Tarifvertrag tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft und hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2017, die Altersteilzeitregelungen bis zum 31. Dezember 2030.

Das Tarifergebnis wird in einer komba-Mitgliederversammlung erläutert werden. Der Termin wird kurzfristig bekanntgegeben.

 

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