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Fleischuntersuchung: Entgeltverhandlungen abgeschlossen

Nachdem bereits im März 2013 die diesjährige Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) abgeschlossen worden war, haben sich die Gewerkschaften mit der TdL nun auch im Bereich der Fleischuntersuchung (Länder) auf Entgelterhöhungen und weitere Verbesserungen geeinigt. Betroffen sind die Beschäftigten im Bereich Fleischuntersuchung in den Ländern Bremen, Hamburg und Saarland, für die der TV-Fleischuntersuchung-Länder gilt.

Erhöhung von Stundenvergütung, Stückvergütung und Zuschlägen

Die Entgelte werden in zwei Schritten erhöht:

  • um 2,65 Prozent rückwirkend ab dem 1. Mai 2013
  • um weitere 2,95 Prozent ab dem 1. Mai 2014

In Großbetrieben außerhalb öffentlicher Schlachthöfe nach § 26 Abs. 1 TV-Fleischuntersuchung-Länder erfolgt für die Fleischuntersuchung von Schweinen zu den oben genannten Terminen eine jeweils hälftige prozentuale Erhöhung der Stückvergütung.

Verbesserungen beim Erholungsurlaub

Die Unterscheidung nach dem Lebensalter in der Regelung zum Erholungsurlaub wird beseitigt. Künftig haben alle betroffenen Beschäftigten einen Anspruch auf 33 Werktage Erholungsurlaub.

Laufzeit

Die Entgeltregelungen haben eine Mindestlaufzeit bis zum 30. April 2015.

 

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