Bayern

Finanzministerium und BBB erstellen gemeinsames Gewaltschutzkonzept

Der Chef des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) Rolf Habermann und Finanz- und Heimatminister Albert Füracker haben auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am 18. November 2019 in München ihre Pläne für ein gemeinsames Konzept präsentiert, um Beschäftigte des öffentlichen Dienstes besser vor Gewalt zu schützen.

„Wir tolerieren keine Art von Gewalt gegen unsere Beschäftigten im öffentlichen Dienst“, betonte Füracker. Habermann sagte: „Kolleginnen und Kollegen setzen sich tagtäglich für die Allgemeinheit ein und tragen ganz wesentlich zum Funktionieren unseres Gemeinwesens bei; sie schützen, helfen, retten und pflegen. Dafür verdienen sie Dankbarkeit, Respekt und Wertschätzung – nicht Angriffe und Gewalt.“

Der Freistaat wird nun für 2020 ein ressortübergreifendes Monitoring durchführen, um ein vollständiges Bild von Ausmaß und Entwicklung der Gewaltvorfälle gegen öffentlich Bedienstete in Bayern darstellen zu können. Parallel wird gemeinsam mit dem BBB ein Gesamtkonzept entwickelt, das mit einem Bündel von Maßnahmen Verbesserungen für die Betroffenen und bessere Prävention bieten soll. So wird eine genaue Erläuterung von psychischer Gewalt als eigenständige Gewaltform erarbeitet werden. Ein umfassendes Schulungskonzept mit verschiedenen Modulen ist bereits in Planung. Dabei werden die schon vorhandenen Schulungen zum Thema psychische Gewalt mit einer ressortübergreifenden Online-Schulung erweitert und ein umfassender Leitfaden für Vorgesetzte erarbeitet.

Neben der Vielzahl bereits vorhandener Maßnahmen im Bereich der Nachsorge ist zudem geplant, diese zusätzlich um zwei Punkte im Gebiet des Rechtsschutzes für von Gewalt im Dienst betroffene Beschäftigte des Freistaats zu erweitern. Künftig soll angeboten werden, dass das Landesamt für Finanzen Schmerzensgeldansprüche prozessual geltend macht, wenn dieses ohnehin gegen den Schädiger vorgeht. Daneben soll bei Schmerzensgeldansprüchen in Zivilverfahren nun jedem Bediensteten Rechtsschutz gewährt werden können. Damit werden die Betroffenen deutlich entlastet. Die zum Teil langwierige und aufwändige gerichtliche Geltendmachung wird ihnen abgenommen. „Bayern lässt alle Betroffenen nicht allein. Wir ziehen auch bei diesem sehr ernsten Thema in enger Abstimmung mit den Verbänden an einem Strang“, so Füracker.

 

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