• Klaus Dauderstädt bei der Anhörung zum GKV Finanzstrukturgesetz

Anhörung zum GKV-Finanzstrukturgesetz

Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist „sozial unausgewogen“

Deutliche Kritik am Entwurf der Bundesregierung zum GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt geübt. „Mit dem beharrlichen Festhalten an der Fixierung der Arbeitgebergeberbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden zukünftig steigende Beitragssätze ausschließlich von den Arbeitnehmern zu schultern sein. Dies gefährdet die nachhaltige Finanzierung der GKV und ist sozial unausgewogen“, sagte der dbb Chef am 21. Mai 2014 bei der öffentlichen Anhörung zum Entwurf im Bundestagsgesundheitsausschuss in Berlin.

„Darüber kann auch keine Beitragssatzkosmetik in Form des wegfallenden Sonderbeitrages in Höhe von 0,9 Prozentpunkten hinwegtäuschen“, so der dbb Chef.

Zwar erhielten die Krankenkassen durch die vorgesehene Umstellung auf einkommensabhängige Zusatzbeiträge wieder mehr Autonomie bei der Beitragssatzgestaltung. Es stehe jedoch zu befürchten, dass künftig wieder allein der Preis als Vergleichskriterium der Kassen herangezogen wird und das bislang recht breite Spektrum zusätzlicher Satzungsleistungen einem möglichst geringen kassenindividuellen Zusatzbeitrag zum Opfer fallen werde.

Positiv wertete der dbb Bundesvorsitzende den neu zu installierenden Einkommensausgleich: „Damit werden zumindest die Wettbewerbsbedingungen der Krankenkassen untereinander angeglichen.“ Mit Blick auf die zahlreichen Änderungen in der Vergangenheit bei der Beitragserhebung in der GKV äußerte Dauderstädt die Befürchtung, „dass auch die aktuellen Reformmaßnahmen kaum nachhaltig Bestand haben werden“.

 

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