TV-N Berlin

Entlastungen im Fahrdienst gefordert

Nach dem Ende der Übergangslösung, die mit der Arbeitgeberseite im vergangenen Jahr vereinbart wurde, hat der dbb den TV-N Berlin mit seinen Mantel- und Entgeltregelungen zu Ende Mai 2021 gekündigt.

Die Ausgangslage ist immer noch geprägt von der Corona-Pandemie. Darum hat der dbb seine Forderungen neu bewertet und abgestimmt. Der Schwerpunkt liegt auch 2021 auf den Entlastungen im Fahrdienst.

Die Forderungen im Einzelnen:

  • Übernahme des TVöD Ergebnisses. Erhöhung der Entgelttabellen um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro ab dem 1. Juni 2021, weitere Erhöhung der Entgelttabellen um 1,8 Prozent zum 1. Juni 2022. 
  • Absenkung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich für alle Neubeschäftigten der BVG (ab 2005). Absenkung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich für alle Beschäftigten der BT. Die Regelungen für Altbeschäftigte der BVG AöR sollen beibehalten werden. 
  • Sämtliche durch den Arbeitgeber veranlasste Zeit ist Arbeitszeit und muss zu 100 Prozent vergütet und als Arbeitszeit berechnet werden. Abzug von maximal 30 Minuten für Pausen.
  • Einführung von Regelungen für den Fall gesundheitsbedingter Fahrdienstuntauglichkeit auch für die Beschäftigten der BVG mit einem Eintrittsdatum ab 1. September 2005 und alle Beschäftigten der BT.
  • Verpflichtende tarifvertragliche Einführung einer betrieblichen Altersversorgung für die Beschäftigten bei der BT GmbH auf dem Niveau des TV Altersversorgung. 
  • Wiedereinsetzung des TV Demografie vom 14. August 2017.

Hintergrund

Der Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben im Land Berlin (TV-N Berlin) und der Tarifvertrag zur Entgeltanpassung wurden durch den dbb fristgerecht gekündigt. Unser Ziel ist es weiterhin, die Tarifverträge an die geänderten Rahmenbedingungen des kommunalen Nahverkehrs in Berlin anzupassen. Da Anforderungen und Arbeitsbelastungen ständig steigen, ist es jetzt notwendig, Verbesserungen für alle Beschäftigten zu erreichen. 

 

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