Deutscher Gerichtsvollzieher Bund (DGVB)

Entlastung der Justiz vorgeschlagen

Der DGVB hat Reformen des Zwangsvollstreckungsrechts gefordert. „Wenn allen Orts die Über-lastung der Justiz, auch im Zivilbereich, angeprangert wird, muss gehandelt werden“, so der DGVB Bundesvorsitzende Karlheinz Brunner am 9. Januar 2020.

Gläubiger müssten heute zunächst den Weg über das Vollstreckungsgericht suchen. Anschließend werde der gerichtliche Beschluss durch eine Gerichtsvollzieherin oder einen Gerichtsvollzieher persönlich zugestellt. „Zeit- und Effektivitätsverlust sind die unweigerlichen Folgen“, so Karlheinz Brunner. Mit der Übertragung der Forderungspfändung auf die Gerichtsvollzieher würden diese dagegen wieder verstärkt in den Mittelpunkt der Zwangsvollstreckung rücken, wo sie die Zivilprozessordnung seit jeher sehe. „Im Rechtspflege-Bereich würden dort dringend benötigte Ressourcen für die bisherigen und weiteren Aufgaben frei.“

Die Gerichtsvollzieher ermittelten zwar Vermögenswerte, könnten Forderungen und Rechte aber nicht direkt pfänden. Dabei habe sich die Vermögenssituation der Schuldnerinnen und Schuldner in den zurückliegenden Jahrzehnten grundlegend gewandelt: Nicht mehr pfändbare Gegenstände im Haushalt stünden im Fokus, sondern vor allem Arbeitslohn und Kontoguthaben. Brunner: „Das Recht und die Organisationsform der Justiz müssen dem Rechnung tragen, nicht zuletzt mit Blick auf den bevorstehenden Wandel hin zum elektronischen Rechtsverkehr.“

 

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