Renten und Pensionen

Energiekosten: Auch Menschen im Ruhestand brauchen Entlastung

Der dbb hat die Bundesregierung aufgefordert, neben steuerpflichtigen Erwerbstätigen auch Renten- und Pensionsbeziehende von den hohen Energiekosten zu entlasten.

Den Grundgedanken des jüngst auf den Weg gebrachten Maßnahmenpakets, die „Mitte unserer Gesellschaft schnell, unbürokratisch und sozial gerecht“ von den hohen Energiekosten zu entlasten, begrüßten der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach und der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Horst Günther Klitzing am 7. April 2022 in einem Schreiben an die Bundesminister Robert Habeck (Wirtschaft), Christian Lindner (Finanzen) und Hubertus Heil (Arbeit) sowie die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/Die Grünen. Einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige sollen demnach eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro erhalten.

Kritik übten Silberbach und Klitzing jedoch daran, dass keine entsprechende Regelung für Renten- und Pensionsbeziehende vorgesehen ist. Es stelle sich die Frage, ob diese „vergessen oder schlichtweg kaltgestellt“ wurden. „Die Ungleichbehandlung, ja Ungerechtigkeit, ist weder nachvollzieh- noch erklärbar. Die hohen Energiekosten sowie die Inflation von 7,3 Prozent im Monat März 2022 sind bei den Renten- und Pensionsbeziehenden ebenso wie bei den Erwerbstätigen angekommen. Es bedarf insoweit dringend der Korrektur des Maßnahmenpaketes“, fordern die Chefs von dbb und dbb senioren. Eine Auszahlung der Pauschale über die Rentenversicherungsträger und Versorgungskassen der Dienstgebenden sei bei den Renten- und Pensionsbeziehenden ebenso problemlos möglich wie die Auszahlung über die Arbeitgebenden bei den Erwerbstätigen.

 

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