Sachsen-Anhalt

Einmalzahlung auch für Versorgungsbereich gefordert

Die Landesregierung plant die Übertragung des Tarifergebnisses vom Ende letzten Jahres für die Beschäftigten der Länder auf Besoldung und Versorgung und damit auch eine Einmalzahlung für die Beamtinnen und Beamten (1.300 Euro) sowie Anwärterinnen und Anwärter (650 Euro).

Der dbb sachsen-anhalt begrüßt das Vorhaben grundsätzlich. Kritisch wertete der Vorsitzende Wolfgang Ladebeck jedoch, dass eine entsprechende Zahlung nicht auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden soll: „Mit dem ‚Preisschild Corona-Prämie‘ werden plausibel die Pensionäre von der Sonderzahlung ausgenommen. Denn nach verbreiteter Ansicht können schließlich keine erhöhten Arbeitsbelastungen geltend gemacht werden.“ Eigentlich hätte die Prämie aber eine andere Funktion, nämlich die einer Kostendämpfung für die Länder, die dafür zwischen Januar 2021 und Dezember 2022 keine prozentuale Einkommenserhöhung zahlen würden.

Der dbb sachsen-anhalt forderte daher am 10. Januar 2022 vom Gesetzgeber eine Sonderregelung, die mindestens eine anteilige Einmalzahlung für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zulasse.

 

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