Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)
Eilzuständigkeit: Fortschritte in Berlin und Rheinland-Pfalz
Ohne gesetzliche Regelung in den Bundesländern können Zollbeamtinnen und Beamten dort keine Festnahmen durchführen oder etwa Drogen sicherstellen. Auf Initiative unternehmen nun Berlin und Rheinland-Pfalz konkrete Schritte zur Einführung der sogenannten Eilzuständigkeit.
Eine entsprechende Reform des „Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes“ (ASOG) wurde am 12. Juni 2020 im Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht. Die Neuregelung soll noch in diesem Jahr beschlossen werden und am 01. Januar 2021 in Kraft treten. Damit fände die vom BDZ mit der Berliner Landespolitik seit 2018 geführten Verhandlungen einen erfolgreichen Abschluss. Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat am 24. Juni 2020 das entsprechende „Landesgesetz zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes sowie beamtenrechtlicher Vorschriften“ erstmalig beraten.
In Bremen und Thüringen wird ebenfalls über die Eilzuständigkeit verhandelt, in allen anderen Bundesländern ist sie bereits gegeben. Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes zeigte sich mit der aktuellen Entwicklung zufrieden: „Falls die Gesetzesänderungen in Berlin und Rheinland-Pfalz wie geplant kommen, wird die Eilzuständigkeit dann in 14 von 16 Bundesländern durchgesetzt sein. Unser Ziel einer bundesweiten Eilzuständigkeit rückt damit in greifbare Nähe. Wir werden nun die weiteren Verhandlungen in Bremen und Thüringen mit Nachdruck vorantreiben.“