ThüringenDienstrechtsnovelle (endlich) beschlossen

In der Plenarsitzung am 4. Dezember 2025) hat der Landtag das Gesetz zur Änderung des Dienstrechts beschlossen.

Zum 1. Januar 2026 wird das Gesetz in Kraft treten und über 50 Regelungsbereiche aus vier Beamtengesetzen (Thüringer Beamtengesetz (ThürBG), Thüringer Laufbahngesetz (ThürLaufbG), Thüringer Disziplinargesetz (ThürDG), Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG)) modernisieren und ändern. Einzig die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und -beamte und Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte wird mit einer zeitlichen Versetzung (um sechs Monate) erst im Sommer 2026 in Kraft treten.

 

Für Beamtinnen und Beamte in Thüringen hat das heute beschlossene Gesetz eine enorme Bedeutung. Aus einer Vielzahl von Änderungen sind hier exemplarisch ein paar Beispiele genannt: Es stärkt die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Thüringen, es regelt den Arbeitsalltag, den Beschäftigtendatenschutz, es präzisiert das Beihilferecht neu, es regelt die Ausbildungskostenerstattung beim Abwerben, regelt die Nebentätigkeit neu, Zugang zur Beamtenlaufbahn wird vereinfacht und der Laufbahnwechsel wird durchlässiger. Im Lehrerbereich entfällt die Beurteilungspflicht zur Regelbeurteilung und im Bereich Polizei wurde die Kennzeichnungspflicht und das äußere Erscheinungsbild neu geregelt. 

Der tbb dankt allen Thüringer Fraktionen, die sich für die Modernisierung des Dienstrechts eingesetzt haben und die große Bitte des tbb erhörten, das Gesetz noch dieses Jahr zu verabschieden, um das Inkrafttreten zum Jahresbeginn 2026 zu ermöglichen.

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