dbb Vize: Föderalismus darf neue Initiativen im Bildungsbereich nicht behindern
Auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich darf nach Auffassung des dbb nicht verzichtet werden. „Die Bildungshoheit der Länder wird durch Kooperationen mit dem Bund nicht angetastet“, stellte die stellvertretende Bundesvorsitzende Astrid Hollmann am 23. September 2011 anlässlich der Vorstellung einer Studie „Bildungsföderalismus und Bildungsfinanzierung“ in Berlin fest. In der Untersuchung im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung wird für eine engere finanzielle Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Bildungsfragen plädiert.
Hollmann wies darauf hin, dass seit der 2006 verabschiedeten Föderalismusreform I der Bund die Länder nicht mehr bei Verbesserungen im Schulbereich unterstützen und keine gemeinsamen Bildungsprogramme und Investitionen für das allgemeine Schulwesen vereinbaren darf. Initiativen wie das Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ für mehr Ganztagsschulen seien seitdem aufgrund des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern rechtlich nicht mehr möglich.
„Neue Initiativen wie etwa die Förderung von Migrantenkindern und die Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern, um sie für die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern fit zu machen, können nicht mehr gemeinsam angegangen und finanziert werden“, kritisierte die dbb-Vize. „Selbst Programme, die sich aus dem nationalen Bildungsbericht über Mängel im Bildungssystem ergeben, können nicht verabredet und vom Bund mitfinanziert werden. Auch die Umsetzung des aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergehenden Rechts auf inklusive Bildung sowie die Vertiefung der UN-Dekade ‚Bildung für eine nachhaltige Entwicklung‘ kann die Bundesregierung finanziell nicht unterstützen.“ Dies gehe zu Lasten der Kinder und Jugendlichen, monierte Hollmann.
Da es für eine kontinuierliche und nachhaltige Kooperation zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich keine verfassungsrechtlichen Grundlagen mehr gibt, seien seit der Föderalismusreform Umgehungstatbestände wie beispielsweise im „Konjunkturprogramm II“ geschaffen worden. Dies erlaube offiziell, Bundesgeld für energetische Sanierungen an Schulen einzusetzen, nicht jedoch für deren räumliche Umgestaltung aufgrund neuer pädagogischer Konzepte. „In der Realität führt dies zu neuen Abgrenzungsproblemen, und es zeigt zugleich, dass wir auf eine Zusammenarbeit nicht verzichten können. Die Länder und Kommunen brauchen – nicht zuletzt angesichts der einsetzenden Schuldenbremse – kontinuierliche Unterstützung des Bundes bei der Qualitätssicherung und Verbesserung des Schulwesens“, so Hollmann.