dbb schleswig-holstein hat Verständnis für Ablösung der Polizeispitze

Der Innenminister von Schleswig-Holstein hat angekündigt, die Posten des Landespolizeichefs und des Leiters der Polizeiabteilung im Innenministerium neu zu besetzen. „Die Ablösung der Polizeispitze ist sowohl politisch nachvollziehbar als auch beamtenrechtlich legitim“, sagte dazu der Vorsitzende des dbb Landesbundes Kai Tellkamp am 8. November 2017. Nun gelte es mittels professioneller Stellenbesetzungsverfahren wieder für Normalität, Akzeptanz und Vertrauen zu sorgen – nicht nur in Bezug auf die Politik, sondern vor allem in Bezug auf die Polizistinnen und Polizisten in Schleswig-Holstein.

Aus beamtenrechtlicher Sicht seien die getroffenen Maßnahmen grundsätzlich zulässig, so Tellkamp: „Einen Anspruch auf die dauerhafte Übernahme einer bestimmten Aufgabe gibt es in der Regel nicht. Geschützt ist allerdings die Besoldung aus dem verliehenen Amt und die Übertragung von Aufgaben, die mit dieser Besoldung im Einklang stehen. Dies wird als ‚amtsangemessene Beschäftigung‘ bezeichnet.“ Die größte Herausforderung dürfte es daher sein, eine neue Verwendung für die Betroffenen zu finden.

„Allerdings“, stellte der dbb Landesbundvorsitzende klar, „kann und darf die Maßnahme keine Vorverurteilung sein. Wenn den betroffenen Beamtinnen und Beamten ein Dienstvergehen beziehungsweise die schuldhafte Verletzung der ihnen obliegenden Pflichten vorgeworfen wird, dann muss das im Rahmen eines Disziplinarverfahrens geklärt werden. Nur daraus könnten negative Konsequenzen zum Beispiel bei der Besoldung resultieren.“

 

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